Steueramt
Steueramt
Adresse
Rathaus
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Lage im BayernAtlas anzeigen
Postanschrift:
Stadt Wasserburg a. Inn
Postfach 1680
83506 Wasserburg a. Inn
Haltestelle Stadtbus: Marienplatz
Zimmer-Nrn. 20 + 26, 2. OG
Fax: 08071 105-70
steueramt(@)wasserburg.de
Ansprechpersonen
Grundsteuer, Gewerbesteuer
- Herr Fischl, Tel. 08071 105-76
- Frau Wittenzellner, Tel. 08071 105-27
Hundesteuer
- Frau Kokal, Tel. 08071 105-51
Beiträge, Gebühren
- Herr Fritsch, Tel. 08071 105-26
Wir bitten um Verständnis, dass auf Grund des Steuergeheimnisses keine telefonischen Auskünfte zu einem konkreten Steuer- bzw. Abgabenfall erteilt werden können. Anfragen richten Sie bitte schriftlich unter Angabe des Grundes, ggf. der Finanzadresse (FAD), der Anschrift sowie des Namens (Signatur) an uns.
Auskünfte an Steuerberatungsbüros und Steuerberatungsgesellschaften können nur unter Vorlage einer Vollmacht gegeben werden. Die Übermittlung von Bescheiden auf elektronischem Weg ist nur über den sicheren Cloud-Speicher KommSafe und nicht per einfacher E-Mail möglich.
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:30 Uhr |
Das Amt für Soziales öffnet dienstags nur nach Terminvereinbarung
An Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Am Faschingsdienstag und Kirchweihmontag ist nur bis 12.30 Uhr geöffnet.
Leistungen
Abwassergebühren
Über laufende Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.
Mehr Infos
BayernPortal: Entwässerung; Zahlung der Abwassergebühren
BayernPortal: Abwasserentsorgung; Kleineinleiterabgabe
Satzungen
Entwässerungssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsgebührensatzung der Stadt Wasserburg a. Inn
Entwässerungsbeitrag
Über einen einmaligen Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Grundstückseigentümer, die die Möglichkeit zum Anschluss ihres Grundstücks haben, die Errichtung und Bereitstellung nach dem Solidarprinzip mit.
Mehr Infos
BayernPortal: Entwässerungsbeiträge; Erhebung
BayernPortal: Entwässerung; Anschluss- und Benutzungszwang
Erschließungsbeitrag
Gewerbesteuer
Der Steuersatz (Hebesatz) ist durch die Haushaltssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn festgelegt auf: 380 v.H.
Mehr Infos
BayernPortal: Gewerbesteuer; Festsetzung
Grundsteuer
Der Steuersatz (Hebesatz) ist durch die Haushaltssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn festgelegt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A): 380 v.H.
b) für die Grundstücke (B): 380 v.H.
Die Grundsteuer ist eine sogenannte Jahressteuer. Das heißt, sie wird nach den Eigentumsverhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres für das jeweilige Kalenderjahr gemäß § 9 Grundsteuergesetzt (GrstG) festgesetzt und ist von einem Schuldner zu leisten. Eine Abrechnung bzw. Aufteilung während des Jahres erfolgt nicht.
Außerdem ist für die Stadt Wasserburg a. Inn alleine der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes für die Festsetzung bindend (§ 182 AO). Die Umschreibung der Veranlagung (die sogenannte Zurechnung) kann somit erst vollzogen werden, wenn der Stadt eine entsprechende Mitteilung des Finanzamtes zugeht. Die Praxis zeigt allerdings, dass der Bescheid über die Fortschreibung nicht zum 1. Januar vorliegt – hier ist mit einer Bearbeitungszeit seitens des Finanzamtes von vier bis sechs Monaten zu rechnen.
Wichtig: Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Grund des Steuergeheimnisses keine telefonischen Auskünfte zu einem konkreten Steuerfall erteilen können. Bescheidkopien können aus diesem Grund nur dem Steuerpflichtigen zugesandt werden. Die Höhe der Grundsteuer kann dem letzten Grundsteuerbescheid entnommen werden.
Mehr Infos
BayernPortal: Grundsteuer; Festsetzung durch die Gemeinde
Infos zur Neuregelung der Grundsteuer ab 2025: www.grundsteuer.bayern.de
Hundesteuer
Anmeldepflichtig sind Hunde ab einem Lebensalter von vier Monaten. Die jährliche Hundesteuer beträgt in Wasserburg für den ersten Hund 90 Euro und für jeden weiteren Hund 120 Euro im Jahr; für jeden Kampfhund 500 Euro.
Anmeldung zur Hundesteuer online beantragen
Abmeldung von der Hundesteuer online beantragen
Mehr Infos
BayernPortal: Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes
Satzung
Mittagsverpflegung Ganztagesklassen
an der Mittelschule Wasserburg und der Grundschule Wasserburg.