Wahlen

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Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Bezirkstagswahlen, Kommunalwahlen, Volksbegehren/-entscheide, Bürgerbegehren/-entscheide

Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament (alle fünf Jahre) wird am 9. Juni 2024 stattfinden.

Alle fünf Jahre werden in Bayern der Landtag und die Bezirkstage gewählt. Die nächsten Wahlen sind vsl. 2028.

Die nächste Bundestagswahl findet vsl. im Herbst 2025 statt (alle vier Jahre).

Kommunalwahlen (Bürgermeister, Stadtrat, Landrat, Kreistag) finden turnusgemäß alle sechs Jahre statt und würden demnach in Bayern wieder im Frühjahr 2026 stattfinden.

Europawahl am 9. Juni 2024

Hier können Sie Briefwahlunterlagen (Wahlschein für die Europawahl 2024) beantragen

Die Online-Beantragung ist vom 2. Mai bis 3. Juni 2024 für alle Wahlberechtigten möglich, die im Wählerverzeichnis der Stadt Wasserburg a. Inn eingetragen sind.

Wichtige Informationen zur Europawahl

  • Die Stadt Wasserburg a. Inn hat die Firma Komuna beauftragt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe zu erstellen und zu versenden. Diese werden spätestens am 19.05.2024 zugestellt. Wer wahlberechtigt ist und keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich ab dem 21.05.2024 an das Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn wenden.
  • Wahlunterlagen können erst dann ausgestellt werden, wenn die Unterlagen vom Landratsamt Rosenheim bei uns eingetroffen sind, voraussichtlich ab 02.05.2024.
  • Wer vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies selbstverständlich nach Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments im Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn machen.
  • Briefwahlunterlagen können persönlich, postalisch oder online beantragt werden.
  • Letzter Termin für die Beantragung und Erteilung von Wahlscheinen von im Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen ist Freitag, 07.06.2024 um 18 Uhr. Bitte hierzu die Postzustellzeiten beachten.
  • Wer glaubhaft versichert, dass seine Wahlunterlagen verloren gegangen sind, kann am Samstag vor der Wahl (08.06.2024) von 9 bis 10 Uhr und von 11 bis 12 Uhr einen Ersatzwahlschein beantragen.
  • Am Sonntag, 09.06.2024, kann bis 15 Uhr bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Voraussetzung: Ärztliches Attest) ein Wahlschein beantragt werden.
  • Die Briefwahlunterlagen (rotes Kuvert) müssen bis spätestens Sonntag, 09.06.2024 um 18 Uhr im Rathaus der Stadt Wasserburg a. Inn eingegangen sein.
  • In den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen (rotes Kuvert) angenommen werden.

Informationen für Bürger/-innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Unionsbürger/-innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich mittels Antrag bis spätestens 19.05.2024 in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU auf den Seiten des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi.bund.de/EN/topics/constitution/electoral-law/european-elections/european-election-2024/european-election-2024-node.html

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

Antrag für Unionsbürger/-innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

Allgemeine Infos zu Wahlen

Wahlbekanntmachungen

Alle Bekanntmachungen zu Wahlen finden Sie zu gegebener Zeit hier:

Amtliche Bekanntmachungen

Wahlhelfer/-innen gesucht

Die Stadt Wasserburg a. Inn sucht laufend engagierte Wahlhelfer/innen, die bereit sind, bei der Wahldurchführung und Auszählung der Stimmen mitzuhelfen. Wahlhelfer/in kann werden, wer selbst auch wahlberechtigt ist.

Die Einbindung der Bürger/innen in die Wahlabläufe, insbesondere bei der Auszählung der Stimmen, ist Ausdruck von Bürgerbeteiligung und soll die Teilhabe Aller an den demokratischen Prozessen unterstreichen. Deshalb sollten neben den ständig eingeteilten Beschäftigten der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Stadtrats auch andere Bürger/innen in den Wahlvorständen vertreten sein.

Wenn auch Sie einen Blick „hinter die Kulissen" werfen wollen oder Fragen zur Tätigkeit des Wahlhelfers haben, dann melden Sie sich beim Ordnungsamt der Stadt Wasserburg a. Inn.

Wir freuen uns auf Sie!

Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer online übermitteln

Einrichtung einer Übermittlungssperre

Laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen einrichten zu lassen. Wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn in Verbindung.

Einrichtung einer Übermittlungssperre online beantragen

Wahlplakatierung

Die Stadt Wasserburg stellt im Vorfeld von Wahlen im gesamten Stadtgebiet Anschlagtafeln für Wahlplakate zur Verfügung. Plakatierung durch Parteien und Wählergruppen ist grundsätzlich nur auf diesen Anschlagtafeln erlaubt.

Die Standorte:

  • Attel
  • Bahnhofsplatz (Zufahrt Parkplatz Unter der Rampe)
  • Bahnhofstraße (gegenüber Bahnhof in Reitmehring)
  • Bgm.-Schmid-Straße
  • Fröschlanger
  • Köbingerbergstraße (Kriegerdenkmal)
  • St.-Bruder-Konrad-Straße
  • Megglestraße (Schmiedwiese)
  • Rosenheimer Straße (Sparkasse)
  • Salzsenderzeile (Magnolien)
  • Schustergasse (Kirche St. Jakob)
  • Willi-Ernst-Ring

Plakate aus Plastik sind nicht erlaubt!

Es gibt keine Einteilung nach Wahlvorschlags-Nummern. Der vorhandene Platz reicht erfahrungsgemäß für alle Wahlvorschläge. Wir plädieren auf einen fairen Umgang miteinander.

Für politische Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, auch Dreieckständer im Rahmen einer Sondernutzung für 13 festgelegte Standorte zu beantragen.

    Ergebnisse früherer Wahlen

    Klicken Sie auf die Jahreszahlen und der Browser öffnet in einem neuen Fenster die Wahlergebnisse früher Wahlen in Tabellen und Diagrammen.

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