Wahlen
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Kommunalwahl 2020
Am 15. März 2020 fanden in Bayern die Kommunalwahl statt. In Wasserburg wurden der Erste Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Wasserburg a. Inn sowie der Landrat und der Kreistag des Landkreises Rosenheim gewählt.
Ausführliche Hintergrundinformationen zur Kommunalwahl finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Innenministeriums: https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/gemeindekreis/index.php
Bei der Wahl um den Posten des Landrates kam es am 29.03.2020 zu einer Stichwahl.
Ergebnisse zur Kommunalwahl
Wahlergebnisse stehen am Wahlabend ab frühestens 18 Uhr zur Verfügung. Ausgezählt werden zunächst Bürgermeister, dann Landrat, dann Stadtrat und zuletzt der Kreistag.
Aus dem für die Stimmenauszählung genutzten Wahlprogramm werden regelmäßig die verfügbaren Zwischenergebnisse ins Internet übertragen.
Diese sind auf unserem "Wahlserver" verfügbar, der über diese Adresse direkt erreichbar ist:
wahl.wasserburg.de
oder über diese Links:
Landratswahl: Ergebnisse Stadt Wasserburg / Ergebnisse gesamter Landkreis
Kreistagswah: Ergebnisse Stadt Wasserburg / Ergebnisse gesamter Landkreis
Wahlergebnisse der Landrat-Stichwahl
finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes.
Allgemeine Infos zu Wahlen
Wahlbekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen zu Wahlen finden Sie zu gegebener Zeit hier:
Wahlhelfer/innen gesucht
Die Stadt Wasserburg a. Inn sucht laufend engagierte Wahlhelfer/innen, die bereit sind, bei der Wahldurchführung und Auszählung der Stimmen mitzuhelfen. Wahlhelfer/in kann werden, wer selbst auch wahlberechtigt ist.
Die Einbindung der Bürger/innen in die Wahlabläufe, insbesondere bei der Auszählung der Stimmen, ist Ausdruck von Bürgerbeteiligung und soll die Teilhabe Aller an den demokratischen Prozessen unterstreichen. Deshalb sollten neben den ständig eingeteilten Beschäftigten der Stadtverwaltung und den Mitgliedern des Stadtrats auch andere Bürger/innen in den Wahlvorständen vertreten sein.
Wenn auch Sie einen Blick „hinter die Kulissen" werfen wollen oder Fragen zur Tätigkeit des Wahlhelfers haben, dann melden Sie sich beim Ordnungsamt der Stadt Wasserburg a. Inn.
Wir freuen uns auf Sie!
Einrichtung einer Übermittlungssperre
Laut § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Übermittlungssperre bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen einrichten zu lassen. Wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit dem Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn in Verbindung.
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre: Verfügbar über das BayernPortal
Wahlplakatierung
Die Stadt Wasserburg stellt im Vorfeld von Wahlen im gesamten Stadtgebiet Anschlagtafeln für Wahlplakate zur Verfügung. Plakatierung durch Parteien und Wählergruppen ist grundsätzlich nur auf diesen Anschlagtafeln erlaubt.
Die Standorte:
- Attel
- Bahnhofsplatz (Zufahrt Parkplatz Unter der Rampe)
- Bahnhofstraße (gegenüber Bahnhof in Reitmehring)
- Bgm.-Schmid-Straße
- Fröschlanger
- Köbingerbergstraße (Kriegerdenkmal)
- St.-Bruder-Konrad-Straße
- Megglestraße (Schmiedwiese)
- Rosenheimer Straße (Sparkasse)
- Salzsenderzeile (Magnolien)
- Schustergasse (Kirche St. Jakob)
- Willi-Ernst-Ring
Plakate aus Plastik sind nicht erlaubt!
Es gibt keine Einteilung nach Wahlvorschlags-Nummern. Der vorhandene Platz reicht erfahrungsgemäß für alle Wahlvorschläge. Wir plädieren auf einen fairen Umgang miteinander.
Für politische Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, auch Dreieckständer im Rahmen einer Sondernuzung für 13 festgelegte Standorte zu beantragen.
Ergebnisse früherer Wahlen
Klicken Sie auf die Jahreszahlen und der Browser öffnet in einem neuen Fenster die Wahlergebnisse früher Wahlen in Tabellen und Diagrammen.