Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Wasserburg a. Inn

Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen

[Artikel vom 01.10.2026]

Vom 30.09.2026

Aufgrund von Art. 6 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 246, BayRS 8050-20-A) erlässt die Stadt Wasserburg a. Inn folgende Rechts-verordnung:

§ 1
(1) Anlässlich der in der Stadt Wasserburg a. Inn stattfindenden Jahrmärkte
Mittfastenmarkt (am vierten Sonntag in der Fastenzeit),
Georgimarkt (am Sonntag nach Georgi – 24. April),
Michaelimarkt (am letzten Sonntag im September)
sowie aus Anlass des Christkindlmarktes am ersten Adventsonntag, sofern dieser nicht im Dezember liegt, dürfen alle Verkaufsstellen in der Zeit von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr, be-schränkt auf das Gebiet Altstadt, Gewerbegebiet Tegernau, Gewerbegebiet Am Aussichts-turm/Eiselfinger Straße, geöffnet sein.
(2) Die Sonntagsöffnungen entfallen, wenn die jeweils anlassgebende Veranstaltung ent-fällt.

§ 2
(1) Diese Rechtsverordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feier-tage aus Anlass von Märkten in der Stadt Wasserburg a. Inn vom 19.12.2019 außer Kraft.

Wasserburg a. Inn 30.09.2026
Stadt Wasserburg a. Inn

Bastian Wernthaler
1. Bürgermeister

Bekanntmachung in den Wasserburger Heimatnachrichten 17/2026

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