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Hinweise des Landesamtes für Umwelt

[Artikel vom 25.03.2020]

Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die mit dem Coronavirus kontaminiert sein können

Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein können, kann gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Hierzu sind einige Regeln zu beachten, die nachfolgend aufgeführt sind:

Der Schutz des Personals der Abfallentsorgung und die Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens haben höchste Priorität. Aus diesem Grund sollten Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) nur eingeschränkt nutzen. Für diese Haushalte gilt: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen! Glasabfälle können aber wie bisher getrennt entsorgt werden.

Alle übrigen Haushalte entsorgen weiter wie bisher, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.

Etwaige Anweisungen und Vorgaben des örtlichen Gesundheitsamts sind zwingend zu beachten.


Entsorgung haushaltsüblicher Mengen

Auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für das ambulante Management wird für den Umgang mit Abfällen aus privaten Haushalten, die von ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten stammen, folgendes angeraten:

  • Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und mit Sekreten bzw. Exkreten kontaminiert sein können wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel etc., sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Grundsätzlich gilt für Haushalte mit ambulant betreuten COVID-19-Verdachtsfällen und leicht erkrankten COVID-19-Patienten daher: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen! Glasabfälle können aber wie bisher über die separaten Sammelsysteme entsorgt werden.
  • In allen anderen Haushalten ist die Abfallentsorgung wie bisher vorzunehmen, um die Entsorgungskapazitäten in den Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten

Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und des Personals der Müllabfuhr:

Die Behandlung des Restmülls in den bayerischen Müllverbrennungsanlagen gewährleistet eine sichere Zerstörung bei sehr hohen Temperaturen bis zu 1.000 °C.

Zum Schutz der Bevölkerung und des Personals der Müllabfuhr vor Infektion sind im Vorfeld folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

Um sowohl bei den weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung möglichst auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden.

Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr bereitgestellt werden, dass

1. spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind,
2. keine (oder nur untergeordnet) Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sind.

Sollten aufgrund der oben genannten Empfehlungen Übermengen beim Restmüll anfallen, sind diese in stabilen Müllsäcken so lange wie möglich in für andere Personen und auch Tiere nicht zugänglichen Räumen (notfalls gut verpackt auf dem Balkon) aufzubewahren, um Gefahren für Dritte weitestgehend auszuschließen.

Stand: 19.03.2020