Stadt Wasserburg am Inn

Seitenbereiche

Headerbild

Seiteninhalt

Aktuelles

Archivalie des Monats - Februar 2020

Zwangssterilisierung
…„stellen wir hiermit den Antrag auf Sterilisierung nachstehender Personen wegen geistiger Minderwertigkeit.“

Aus: StadtA Wasserburg a. Inn, II-Reg.Verz.Teil2-VIIC14 (=Anträge auf Vornahme von Sterilisierungen, 1933-1939).

Während des Nationalsozialismus bestimmten ein striktes ökonomisches Spardiktat, die eugenische Ausrichtung der Gaberseer Klinik sowie die Deportation von Patienten aus Attl und Gabersee die Geschichte der Anstalten. Die entwürdigenden Maßnahmen setzten jedoch schon weit vor der Ermordung der Menschen ein.

Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 war eines der ersten nationalsozialistischen Gesetze. Es wurde als „rassenhygienische Maßnahme“ propagiert, da es verhindern sollte, dass Menschen, die als „rassisch minderwertig“ und „erblich belastet“ galten, eigene Kinder bekamen. Dabei schrieb das Gesetz die Sterilisation – auch unter Zwang – bei Krankheiten vor, von denen man nur annahm, dass sie vererbbar waren. Es gab dafür keinen wissenschaftlichen Nachweis.
Zum 1. Januar 1934 trat das Gesetz in Kraft, womit die zwangsweise Sterilisierung von als erbkrank bewerteten Menschen legalisiert wurde.

Die Haltung des Gaberseer Direktors Dr. Friedrich Utz zum Gesetz wich nicht von der anderer Anstaltspsychiater ab: „Die Einführung des Unfr[uchtbarmachungs-]G[esetzes] traf Kranke und Angehörige zwar hart und die Szenen, die sich anfänglich abspielten, waren kaum zu ertragen; im Laufe der Zeit fanden sich jedoch beide mit dem Unvermeidlichen im großen und ganzen ab.“ Gemäß diesem Gesetz konnten „erbkranke“ Menschen, die an „1. angeborenem Schwachsinn, 2. Schizophrenie, 3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein, 4. erblicher Fallsucht, 5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), 6. erblicher Blindheit, 7. erblicher Taubheit, 8. schwerer erheblicher körperlicher Missbildung“, sowie an „schwerem Alkoholismus“ litten, auf Antrag und nach Urteil eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert werden. Der Antrag auf Einleitung eines solchen Verfahrens konnte vom Betroffenen selbst, für die Patienten der Heil- und Pflegeanstalten vom Anstaltsleiter aber auch von Gebietskörperschaften gestellt werden. Schon vor Inkrafttreten des Gesetzes stellte der Ortsfürsorgeverband Wasserburg im November 1933 Anträge auf Sterilisierung von sechs in Wasserburg wohnhaften Bürgern „wegen geistiger Minderwertigkeit“.

Zwischen 1934 und 1939 wurde die Durchführung des Verfahrens für 689 Gaberseer Patienten beantragt und in 571 Fällen Sterilisierungen durchgeführt. Die Operationen wurden in Eglfing-Haar und im städtischen Krankenhaus Wasserburg vorgenommen. Da, wie Utz in der Gaberseer Chronik schreibt, durch die Verlegungen der zu sterilisierenden Patienten nach Eglfing-Haar „diese völlig erregt“ wurden und „Schwierigkeiten beim Eingriff“ machten, wurden die Operationen an Anstaltspatienten seit 1936 ausschließlich im damals noch städtischen Krankenhaus Wasserburg ausgeführt. Bei diesen Operationen assistierte ein Gaberseer Anstaltsarzt sowie eine Abteilungspflegerin.

Auch die Stadt Wasserburg a. Inn war direkt in diese Vorgänge involviert. Als im Juli 1934 der städtische Krankenhausarzt Dr. Lionel Müller die weitere Durchführung von „Operationen zur Unfruchtbarmachung“ ablehnte, da die dort beschäftigten Barmherzigen Schwestern bei diesen Operationen „nicht beistehen“ dürften, veranlasste Bürgermeister Alfons Winter rasch, dass eine Gaberseer Schwester als Assistenz zur Verfügung gestellt wurde. Im Juli 1936 berichtete Müller dem Stadtrat, dass „diesseits an die 250 Sterilisationen vorgenommen wurden“, wobei nur wenige „Kranke“ „nicht von der Heil- und Pflegeanstalt her, sondern von ‚draußen‘ zur Vornahme der Operationen kommen.“

Bericht des im städtischen Krankenhaus beschäftigten praktischen Arztes Dr. Lionel Müller an den Stadtrat Wasserburg: Ablehnung der Durchführung von
Bericht des im städtischen Krankenhaus beschäftigten praktischen Arztes Dr. Lionel Müller an den Stadtrat Wasserburg: Ablehnung der Durchführung von "Operationen zur Unfruchtbarmachung" aufgrund fehlender Assistenz, vom 30.7.1934.
StadtA Wasserburg a. Inn, II-Reg.Verz.Teil2-VIIC14 (=Anträge auf Vornahme von Sterilisierungen, 1933-1939).

Erläuterungen zur gezeigten Archivalie:

Die Barmherzigen Schwestern ‚dürften‘ laut Müller bei diesen Operationen „nicht beistehen“ und „nicht anwesend sein“. Es ist davon auszugehen, dass die Kongregation sich aktiv weigerte, da die Eingriffe ihrer lang gepflegten Tradition humanitärer Hilfe widersprachen.

Auf der Rückseite des Anschreibens an den Stadtrat befindet sich die Verfügung des Bürgermeisters Alfons Winter (vom 1.8.1934) zur Vermittlung einer Schwester der Anstalt Gabersee. Diese sollte anstelle der Barmherzigen Schwestern bei den im städtischen Krankenhaus durchzuführenden „Sterilisierungsoperationen“ assistieren. Hiermit verbunden war der Entwurf eines Schreibens an den Krankenhausverwalter, der zeigt, dass der Weigerung der Barmherzigen Schwestern bei den Operationen mitzuwirken, keine an diese direkt adressierte behördliche Reaktion folgte. Man wich aus auf anderes Personal und die Operationen wurden fortgeführt.

In welchem Ausmaß, vermittelt u.a. die Antwort der Stadt Wasserburg auf einen Ministerial-Erlass des Staatsministeriums des Innern (vom 12.6.1936) an die Regierungen und über diese weitergeleitet an die Träger von Krankenanstalten, welche „Unfruchtbarmachungen“ durchführen. Hierin wird zu Berichterstattungen über die Sterilisierungen aufgefordert. Bis Juli 1936 seien dies im städtischen Krankenhaus „an die 250 Operationen gewesen“, so der Krankenhausarzt.

Die Sterilisierungen der betroffenen Menschen waren durchweg systematisch-bürokratisch organisiert. Die Anträge auf Unfruchtbarmachung gingen von Wasserburg/Gabersee an das Erbgesundheitsgericht Rosenheim, dem als Berufungsinstanz das Erbgesundheitsobergericht München folgte. In nahezu allen beantragten Gaberseer Fällen erging das Urteil auf Vornahme der Sterilisierung, die Quote der Ablehnungen lag zwischen 6,7% (im Jahr 1935) und 2,5% (im Jahr 1938).


Quelle: StadtA Wasserburg a. Inn, II-Reg.Verz.Teil2-VIIC14 (=Anträge auf Vornahme von Sterilisierungen, 1933-1939).

Literatur: Nikolaus Braun, Die Heil- und Pflegeanstalt Gabersee in der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1941). in: Heimat am Inn 32, Jahrbuch 2012, Beiträge zur Geschichte, Kunst und Kultur des Wasserburger Landes, Jahrbuch 2012. Herausgeber: Heimatverein (Historischer Verein) e. V. für Wasserburg am Inn und Umgebung (Hrsg.). Wasserburg 2011.

Mehr zum Thema:

Webseite zum Gedenken und zur Erinnerung an die ‚Wasserburger Opfer’ des Nationalsozialismus. (www.gedenken.wasserburg.de)

Sonderausstellung In Memoriam. "Euthanasie" im Nationalsozialismus vom 1. Februar bis 10. Mai 2020 im Museum Wasserburg.

Weitere Informationen