Parkgebühren

Parkgebühren

Parkhaus Kellerstraße, Parkhaus Überfuhrstraße und Parkplatz Unter der Rampe

Gebührenpflichtige Parkzeit:

  • Montag bis Freitag: von 5 bis 21.30 Uhr
  • Samstag: von 5 bis 18 Uhr

Bis zu 4 Stunden kann gebührenfrei geparkt werden.

Wird länger als 4 Stunden geparkt, fällt die Parkgebühr von 2,50 Euro pro Tag an.

Außerdem werden Monatskarten und Jahreskartenangeboten.

Vier Stunden sind kostenlos, darüber hinaus beträgt die Tagespauschale 2,50 €

Parken bis zu 4 Stunden: gebührenfrei
  • Am Automaten kostenlosen Parkschein lösen
  • In den unteren Ebenen der Parkhäuser (Kurzparkzonen) Parkscheibe auslegen
 
Tageskarte: 2,50 €
  • Parkschein am Automaten erhältlich
  • nicht übertragbar
 
Monatskarte: 25 €
  • am Automaten erhältlich
  • gültig für 30 Tage
  • übertragbar
 
Jahreskarte: 250 €
  • im Rathaus (Bürgerbüro) erhältlich
  • gültig für 365 Tage
  • übertragbar
 

Bitte beachten Sie, dass in den Straßen und Gassen der Altstadt sowie auf dem Parkplatz Am Gries die Parkgebüren abweichen. Die Monats- und Jahreskarten gelten hier nicht.

Jahreskarte bestellen

Bestellung Sonderparkausweis (Jahreskarte)

Das Formular ist online ausfüllbar, wenn der Acrobat Reader installiert und im Browser als standardmäßige PDF-Anwendung eingestellt ist.



Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zu welchen Zeiten gelten die Parkgebühren?

Die gebührenpflichtige Parkzeit gilt

Montag bis Freitag von 5 bis 21.30 Uhr und Samstag von 5 bis 18 Uhr.

Kann ich auch kostenlos parken?

Parken bis zu vier Stunden ist generell gebührenfrei!

Neben den Nachtstunden außerhalb der gebührenpflichtigen Zeit (18 bzw. 21.30 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages) sind außerdem Sonn- und Feiertage gebührenfrei.

Was kosten die Parktickets?

Es werden folgende Karten angeboten:

eine Tageskarte für 2,50 Euro,
eine Monatskarte für 25 Euro (30 Tage gültig) und
eine Jahreskarte für 250 Euro (365 Tage gültig).

Bei einer Parkzeit bis zu vier Stunden ist ein kostenloses Ticket zu lösen.

Wo kann ich die Tickets kaufen?

Die Tages- und Monatskarten erhalten Sie am Parkscheinautomaten (Monatskarten nur in den beiden Parkhäusern).

Das Bestellformular für die Jahreskarten ist im Rathaus (Bürgerbüro) oder auf wasserburg.de erhältlich. Einfach und bequem wird Ihnen die Karte dann per Briefpost zugeschickt.

Welche Möglichkeiten habe ich, ein Parkticket zu bezahlen?

An den Parkscheinautomaten in den beiden Parkhäusern können Sie Tages- und Monatskarten bar und mit EC-Karte bezahlen. Am Parkplatz Unter der Rampe nur mit Bargeld.

Die Gebühr für eine Jahreskarte wird per Lastschrifteinzug beglichen.

Wie lange gelten die Tickets?

Die Tageskarte gilt bis 9 Uhr des nächsten gebührenpflichtigen Tages. Wird ein Ticket für mehrere Tage benötigt, so lösen Sie einfach ein Ticket über einen höheren Betrag. Wollen Sie beispielsweise drei Tage parken, werfen Sie 7,50 Euro (3 x 2,50 Euro Tagespauschale) ein.

Die Monatskarte gilt 30 Tage ab Kaufdatum.

Die Jahreskarte gilt 365 Tage ab dem 1ten des auf den Zeitpunkt der Beantragung folgenden Monats.

Sofern für eine Jahreskarte nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eine schriftliche Kündigung erfolgt, wird im folgenden Jahr automatisch eine neue ausgestellt und zugesandt.

Wo sind die Monats- und Jahrestickets gültig?

Die Monats- und Jahreskarten gelten in den Parkhäusern Überfuhrstraße, Kellerstraße und am Parkplatz Unter der Rampe.

Die Tickets gelten nicht in den Kurzparkzonen im Erdgeschoss der Parkhäuser (Parkscheibenregelung).

Die Tickets gelten ebenfalls nicht auf dem Parkplatz Am Gries und im Parkbereich Altstadt (Straßen und Gassen der Altstadt).

Ich parke weniger als 4 Stunden. Brauche ich dann überhaupt ein Ticket?

Ja, unbedingt. Zum Nachweis der Parkzeit ist am Parkscheinautomaten ein kostenloses Ticket zu lösen.

Nur in den Kurzparkzonen im Erdgeschoss der Parkhäuser brauchen Sie keinen Parkschein. Hier ist - wie auch schon bisher - zum Nachweis der Parkzeit eine Parkscheibe einzulegen.

Sind die Tickets übertragbar?

Die Monats- und Jahreskarte sind übertragbar. Sie sind nicht personalisiert und auch nicht an ein Fahrzeug gebunden. Besitzen Sie z.B. in einer Familie mehrere Fahrzeuge, können Sie ein Parkticket auch durchtauschen. Aber auch beispielsweise mit Kollegen oder Nachbarn können Sie Monats- und Jahreskarten teilen.

Tageskarten hingegen sind nicht übertragbar.

Ich habe eine Monatskarte bzw. eine Jahreskarte. Muss sich das Ticket immer im Auto befinden?

Ja, alle Tickets müssen für die Parkdauer von außen gut sichtbar auf das Armaturenbrett im Fahrzeug gelegt werden. In der Kurzparkzone gilt dasselbe für die Parkscheibe.

Haben Sie Ihre Monats- bzw. Jahreskarte vergessen, müssen Sie ersatzweise ggf. eine Tageskarte lösen. Im Falle einer Verwarnung genügt es nicht, nachträglich die Karte vorzulegen.

Was sind die Kurzparkzonen?

Wer nur kurz in der Altstadt etwas erledigen möchte, soll auch möglichst schnell einen freien Parkplatz finden. Das Erdgeschoss am Parkhaus Überfuhrstraße und die unteren beiden Halbebenen an der Kellerstraße sind deshalb schon seit mehreren Jahren als Kurzparkzone beschildert. Diese Regelung hat sich sehr gut bewährt.

In den Kurzparkzonen darf maximal 4 Stunden geparkt werden. Zum Nachweis der Parkzeit ist eine Parkscheibe auszulegen.

Eine Tageskarte ist weder erforderlich noch gültig. Monats- und Jahreskarten gelten ebenfalls in den Kurzparkzonen nicht.

Habe ich mit einem Ticket Anspruch auf einen Parkplatz?

Nein, wenn alle Parkplätze belegt sind, muss auf einen freien Stellplatz gewartet oder auf ein anderes Parkhaus oder anderen Parkplatz ausgewichen werden.

Im Parkhaus Kellerstraße steht allerdings ein begrenztes Kontingent mietbarer Stellplätze zur Verfügung. Die Monatsmiete beträgt gegenwärtig 40 Euro netto bzw. 47,60 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Setzen Sie sich bei Interesse mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Wasserburg a. Inn in Verbindung.

Gibt es Ersatz, wenn ich mein Parkticket verliere?

Nein. Alle Parktickets sind weder personalisiert noch an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Das bietet viele Vorteile wie z.B. die Übertragbarkeit. Da bei Verlust aber der ursprüngliche Besitzer nicht mehr zugeordnet werden kann, ist ein Ersatz leider ausgeschlossen.

Der Parkscheinautomat ist defekt. Brauche ich trotzdem ein Ticket?

Ja. In den Parkhäusern steht auf jeder Etage mindestens ein, am Parkplatz Unter der Rampe an vier Standorten ein Parkscheinautomat. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass mehrere Parkscheinautomaten gleichzeitig defekt sind, legen Sie bitte gemäß der StVO eine Parkscheibe aus.

Ich fahre abends ins Parkhaus und morgens wieder heraus. Brauche ich zwei Tageskarten?

Das kommt auf den Zeitpunkt der Ein- und Ausfahrt an. Im Regelfall eher nicht.

Denn parken Sie über Nacht im Parkhaus, wird die gebührenfreie Zeit von 4 Stunden zu Ihrem Vorteil sogar für zwei Tage, also doppelt angerechnet! So kann von Montag bis Freitag zwischen 17.30 und 9 Uhr des darauffolgenden Tages bei Einfahrt nach 17.30 Uhr ebenso gebührenfrei geparkt werden wie am Samstag bei Einfahrt nach 14 Uhr.

Tagestickets brauchen Sie aber bei einer Einfahrt vor 17.30 Uhr (bzw. 14 Uhr samstags) oder/und einer Ausfahrt am Folgetag nach 9 Uhr.

Brauche ich ein Parkticket auch für die speziell beschilderten Stellplätze...

... (z.B. für Menschen mit Behinderung, für E-Fahrzeuge, für Motorräder, Frauenparkplätze)?

Ja, gebührenpflichtig sind alle Stellplätze.

Was wird mit den Parkgebühren gemacht?

Vor allem der Unterhalt der Parkhäuser kostet jedes Jahr mehrere Hunderttausend Euro. Die Parkgebühren sollen zur Deckung dieser Unkosten beitragen.


Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkhäuser der Stadt Wasserburg a. Inn