Bau- und Umweltamt

Bau- und Umweltamt

Adresse

Rathaus
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Lage im BayernAtlas anzeigen

Postanschrift:
Stadt Wasserburg a. Inn
Postfach 1680
83506 Wasserburg a. Inn

Haltestelle Stadtbus: Marienplatz

Zimmer-Nrn. 30 - 32, 3. OG
Fax: 08071 105-86
stadtbauamt(@)wasserburg.de 

Ansprechpersonen

Stadtbaumeisterin

  • Frau Herrmann, Tel. 08071 105-33

Bauverwaltung
(Straßenverkehr, Sondernutzungen, Bauanfragen, Bauleitplanung, Denkmalschutz, Umweltschutz)  

  • Frau M. Maier, Tel. 08071 105-30
  • Herr Schmid, Tel. 08071 105-36
  • Herr Schmaderer, Tel. 08071 105-37

Bautechnik
(städtischer Hoch- und Tiefbau)

  • Herr Altenweger, Tel. 08071 105-32
  • Frau Dumpler, Tel. 08071 105-34
  • Herr Huber, Tel. 08071 105-35
  • Frau Kebinger, Tel. 08071 105-34
  • Herr Müller, Tel. 08071 105-69
  • Frau Tauschek, Tel. 08071 105-17
  • Herr Tinter, Tel. 08071 105-97

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:30 Uhr 
Donnerstag08:00 - 12:30 Uhr14:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:30 Uhr 

Das Amt für Soziales öffnet dienstags nur nach Terminvereinbarung

An Sonn- und Feiertagen sowie an Heiligabend und Silvester bleibt die Stadtverwaltung geschlossen. Am Faschingsdienstag und Kirchweihmontag ist nur bis 12.30 Uhr geöffnet.

Leistungen

Abwasserentsorgung, Entwässerung

Mehr Infos

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte. Die Stadt Wasserburg a. Inn betreibt hierzu eine Kläranlage und ein rund 100 Kilometer langes Kanalnetz.

BayernPortal: Abwasserentsorgung; Durchführung

BayernPortal: Entwässerung; Grundstücksanschluss Kanal

Stadtsanierung und Stadtentwicklung

Formulare

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Einkommenssteuergesetz (EstG) herunterladen

Mehr Infos

Altstadtsanierung

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, ISEK

Außenbereichs-/Innenbereichssatzung

Mehr Infos

BayernPortal: Außenbereichssatzung; Erlass

BayernPortal: Innenbereichssatzung; Erlass

Bauausschuss- und Umweltausschuss, Sitzungen

Das Bau- und Umweltamt ist federführend für die Vorbereitung und Nachbearbeitung der Sitzungen von Bauausschuss und Umweltausschuss zuständig.

Mehr Infos

Sitzungskalender

Geschäftsordnung des Stadtrats

BayernPortal: Gemeinderatssitzung; Vorbereitung

BayernPortal: Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Bauvorhaben, Bauantrag

Online-Verfahren

Digitales Bauantragsverfahren

Formulare

  • Bauvorhaben, Antrag auf eine Befreiung bzw. Abweichung im Rahmen einer Baugenehmigung herunterladen
  • Bauvorhaben, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (§ 31 BauGB) bzw. Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (Art. 63 BayBO) herunterladen

Mehr Infos

Bauen und Wohnen: Bauherren-Info des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr

BayernPortal: Bauantrag; Einreichung

BayernPortal: Liegenschaftsbuch; Beantragung eines Katasterauszugs zur Bauvorlage

BayernPortal: Bauvorhaben Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

BayernPortal: Bauvorhaben Baurecht; Abweichungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben

BayernPortal: Beseitigung einer baulichen Anlage, Anzeige

Baugebiet, Erschließung

Mehr Infos

BayernPortal: Baugebiet; Erschließung

Denkmalschutz

Formulare

  • Denkmalschutz, Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis herunterladen
  • Denkmalschutz, Merkblatt zum denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisantrag herunterladen

Mehr Infos

Denkmalschutz

BayernPortal: Denkmalschutzbehörden, untere

Feldgeschworene

Gehölzschnitt und -pflege, Baumfällung

Gehölze abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu entfernen ist in besiedelten Bereichen nur unter bestimmten Maßgaben und nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zulässig.

Wichtige Informationen zur Zulässigkeit von Gehölzschnitt und -pflege hat das Landratsamt Rosenheim in einem Merkblatt zusammengefasst:

Naturschutzrechtliche Information zu Gehölzschnitt und -pflege

Baumschutzverordnung (BaumschutzV)
Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über den Schutz des Bestandes an Bäumen

Formulare

Antrag auf eine Baumfällung herunterladen

Mehr Infos

BayernPortal: Baumfällung oder Baumveränderung, Beantragung

Gewässer dritter Ordnung

Grünordnungsplan

Mehr Infos

BayernPortal: Grünordnungsplan; Aufstellung

Musizieren auf Straßen und Plätzen

Eine schriftliche Erlaubnis wird vom Bau- und Umweltamt unter folgenden Maßgaben erteilt: 

  1. Die Erlaubnis gilt nur für den/die u.a. Erlaubnisnehmer und für den ausgestellten Tag. Sie darf nicht übertragen werden.
  2. Das Musizieren ist nur in den Fußgängerbereichen der Schustergasse, Salzsenderzeile und Hofstatt erlaubt.
  3. Es darf nur werktags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr, täglich darf jedoch höchstens nur 6 Stunden musiziert werden. Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, den Standort nach einer Stunde um mindestens 200 Meter zu wechseln, so dass die Musikdarbietungen an dem vorherigen Standort nicht mehr zu hören sind.
  4. Anwohner und Passanten dürfen nicht belästigt oder behindert werden.
  5. Die Benutzung besonders störender Instrumente ist nicht gestattet, dies gilt
    insbesondere für Keyboards und alle elektronische Instrumente. Der Betrieb von
    Verstärkeranlagen und/oder Lautsprechern ist nicht erlaubt.
  6. Den Weisungen der Polizei oder des Ordnungsamtes ist Folge zu leisten.
  7. Die Bestimmungen des Sammlungsrechts bleiben von der Erlaubnis unberührt.

Sondernutzung

Formulare

  • Sondernutzung, Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis herunterladen
  • Sondernutzung, Allgemeine Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis einer Sondernutzung an öffentlichen Flächen herunterladen
  • Sondernutzung, „Auflagen“ für die Aufstellung von Tischen und Stühlen vor Gaststätten und Cafes herunterladen

Satzungen

Sondernutzungssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn

Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Wasserburg a. Inn

Mehr Infos

BayernPortal: Sondernutzungserlaubnis; Beantragung

BayernPortal: Straßenbenutzung; Beantragung einer Erlaubnis für eine Veranstaltung

Straßenbau- und Unterhalt

Die Stadt Wasserburg a. Inn ist für ein kommunales Straßen- und Wegenetz von rund 70 Kilometern Länge zuständig.

Nicht in die Verantwortung der Stadt fallen hingegen Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, die in der Zuständigkeit des Staatlichen Bauamts Rosenheim bzw. des Landratsamtes Rosenheim liegen.

Mehr Infos

BayernPortal: Gemeindestraßen; Straßenbau

BayernPortal: Straßenbetriebsdienst; Durchführung

BayernPortal: Straßen; Durchführung von Grün- und Gehölzpflege

BayernPortal: Straßenreinigung; Durchführung

BayernPortal: Winterdienst; Durchführung

Straßenbeleuchtung

Straßennamen und Hausnummerierung

Mehr Infos

BayernPortal: Straßennamen und Hausnummerierung

Verkehrsregelung

Formulare

  • Straßenverkehr, Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 11 StVO herunterladen
  • Straßenverkehr, Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO zur übermäßigen Straßenbenutzung (Nutzung bei Veranstaltungen) herunterladen
  • Straßenverkehr, Antrag auf Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum nach § 45 StVO herunterladen

Mehr Infos

BayernPortal: Verkehrsregelung, Verkehrszeichen Verkehrswesen; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs

BayernPortal: Beschilderung, Verkehrszeichen Straßenverkehr; Anordnung von Beschilderungen

BayernPortal: Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

BayernPortal: Straßenverkehr; Einholung einer Anordnung zur Baustellensicherung

Widmung von Straßen und Wegen