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Willkommen bei uns
in Wasserburg am Inn !
Welche Abfälle gehören wohin und was ist zu beachten? Unser Abfall-ABC.
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Wohin?
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Wohin?
Größere Mengen von Bauschutt können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Biotonne
Das darf hinein:
Bitte achten Sie auf den Datenschutz!
Wohin:
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Größere Mengen Flachglas können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.
Das darf hinein:
Buntes Glas bitte zum Grünglas geben
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Das darf hinein:
Pflanzliche Abfälle aus Gärten mit einer Länge von max. 1 Meter wie:
Das darf nicht hinein:
Größere Mengen Gartenabfälle können über die Landkreis-Kompostieranlage in Aham (Telefon 08075 9130158, www.kompostieranlage-rosenheim.de) entsorgt werden.
Das darf hinein:
Altholz wie beispielsweise
Das darf nicht hinein:
Größere Mengen Holz können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.
Gebrauchsfähiger Hausrat (Möbel, Elektrogeräte usw.) kann beim Sozialkaufhaus der Diakonie in der Rosenheimer Straße 8 (Telefon 08071 9225969) abgegeben werden.
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
WOHIN:
Das darf hinein:
Gebrauchsgegenstände aus hartem Kunststoff, sauber und ohne Metalle, mit einer Länge von max. 80 cm, wie beispielsweise
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
alle Kunststoffe, die KEINE Verpackungen sind
Wohin:
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Größere Mengen von Metall können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.
Bitte beachten:
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Bitte beachten:
Alle Behälter vorher restlos entleeren
Asbest- und Mineralfaserabfälle aus dem Landkreis Rosenheim müssen der entsorgungspflichtigen Körperschaft (Landkreis Rosenheim) beziehungsweise eigens hierzu Beauftragten (Zosseder GmbH) angedient und überlassen werden. Eine entsprechende Regelung findet sich im Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Die Überlassungspflicht gilt für Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Zu Letzteren gehören gewerbliche Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen. Damit sind Asbest- und Mineralfaserabfälle, die unter anderem beim Heimwerken oder auch bei privaten oder gewerblichen Abriss-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten anfallen, betroffen. Die Überlassungspflicht trifft sowohl Abfallerzeuger als auch Abfallbesitzer, in den meisten Fällen also Eigentümer von Immobilien sowie Handwerks-, Bau- und Entsorgungsbetriebe.
Die Asbest- und Mineralfaserabfälle müssen richtig verpackt zur Recyclinganlage Rosenheim, Zosseder GmbH, in 83026 Rosenheim, Wasserwiesen 1A, gebracht werden. Kleinere Mengen können auch bei der Landkreismüllabfuhr Bad Aibling in 83043 Bad Aibling, Daimlerstraße 5, entsorgt werden.
Weitere Angaben, insbesondere auch die Preise finden sich auf der Homepage des Landratsamtes Rosenheim, www.abfall.landkreis-rosenheim.de, bei den Merkblättern im „Abfallinformationsblatt für Mineralfaserabfälle und Asbest“.
Am Wertstoffhof ist die Abgabe von Mineralfaserabfällen und Asbest nicht möglich. Dort erhalten Sie aber ein Merkblatt zur Entsorgung dieser Abfälle.
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Papiertonne
Bitte beachten:
Das darf hinein:
unverschmutzte und tragfähige Schuhe, wie beispielsweise
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Das darf hinein:
Tierische und pflanzliche Fette und Öle wie beispielsweise
Ein Sammelbehälter (»Öli«) wird kostenlos zur Verfügung gestellt.
Wohin:
Bitte beachten:
Den Öli bitte möglichst nur voll befüllt abgeben.
Das darf hinein:
Verpackungen aus einem Verbundmaterial von Karton, Kunststofffolie und Aluminium wie beispielsweise
Wohin:
Bitte beachten:
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Das darf hinein:
sämtliche netz- und batteriebetriebenen Haushalts- und Bürogeräte wie beispielsweise
Das darf nicht hinein:
Wohin:
Bitte beachten:
Gebrauchsfähiger Hausrat (Möbel, Elektrogeräte usw.) kann beim Sozialkaufhaus der Diakonie in der Rosenheimer Straße 8 (Telefon 08071 9225969) abgegeben werden.
Wohin:
Bitte beachten:
Verkaufsstellen von Fahrzeugbatterien sind zur Rücknahme gesetzlich verpflichtet.
Das darf hinein:
Das darf nicht hinein:
Bitte beachten:
Das darf hinein:
Wohin:
Bitte beachten:
Vorsichtig transportieren, nicht zerbrechen!
Wohin:
Wertstoffhof (Annahme nur in Ausnahmefällen)
Bitte beachten
Hierzu zählen:
Wohin:
Bitte beachten:
Hierzu zählen:
alle Abfälle, die nicht als Wertstoff oder als gefährlicher Abfall zu entsorgen sind wie beispielsweise
Wohin:
Restabfalltonne oder -container
Hierzu zählen:
Abfälle, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder wegen ihrer sonstigen Beschaffenheit nicht über die Restabfalltonnen oder -container entsorgt werden können und weder Wertstoffe noch gefährliche Abfälle sind wie beipielsweise
Wohin:
Größere Mengen Sperrabfall können über die Firma Zosseder (Telefon 08071 9279-0, www.zosseder.de) entsorgt werden.
Gebrauchsfähiger Hausrat (Möbel, Elektrogeräte usw.) kann beim Sozialkaufhaus der Diakonie in der Rosenheimer Straße 8 (Telefon 08071 9225969) abgegeben werden.
Das Entsorgen von Abfällen außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen wird mit Bußgeld geahndet!
der Stadt Wasserburg a. Inn
Zimmer Nr. 20, 2. OG
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon: 08071 105-50
abfallwirtschaft(@)wasserburg.de
Stadt Wasserburg a. Inn
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
TEL: +49 (0) 8071 105-0 (FAX: 105-70)
info(@)wasserburg.de
Touristinfo Wasserburg a. Inn
Marienplatz 2
83512 Wasserburg a. Inn
TEL: +49 (0) 8071 105-22 (FAX: 105-21)
touristik(@)wasserburg.de
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