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Corona-Schutzmaßnahmen

[Artikel vom 08.11.2021]

Die Bayerische Staatsregierung hat eine regionale Hotspotregelung beschlossen. In Städten und Landkreisen, die zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten zu mindestens 80 Prozent ausgelastet sind und in denen zugleich eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden.

Im Bereich der Integrierten Leitstelle Rosenheim (Stadt und Landkreis Rosenheim sowie Landkreis Miesbach) lagen die Intensivbettenbelastung am 06.11.2021 bei 94,1 Prozent und die 7-Tage-Inzidenz bei 372,7.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt vom 6. November 2021 stellte der Landkreis Rosenheim eine erhöhte Belastung fest.

Damit gelten im Landkreis Rosenheim seit 7. November 2021 die Beschränkungen der roten Krankenhausampel nach der geänderten 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Amtsblatt Nr. 39 vom 06.11.2021: