150 Jahre Altstadtkindergarten 2007
von Dr. Ludwig Scheidacher
Wasserburger Kindergartengruppe um 1905, Stadtarchiv
Wasserburg, Bildarchiv
Von den Anfängen des Kindergartenwesens im 19. Jahrhundert
Die fortschreitende Industrialisierung war im sozialen Bereich von breiten Auswirkungen begleitet. Sie stellte das Schulwesen vor eine neue Erziehungswirklichkeit. Sie verlangte neue Lerninhalte. Sie veränderte das Lebensumfeld sehr vieler Familien. In jener angeblich so guten alten Zeit stellte auch das mangelnde Einkommen vieler Familien und ihr - nach unseren heutigen Maßstäben -überlanger Arbeitstag auch die Erziehung noch nicht schulpflichtiger Kinder vor große Probleme.
So war es kein Zufall, dass die Einrichtung von Kindergärten vom Beginn des 19. Jahrhunderts an immer größere Bedeutung bekommen hat. Natürlich ist daraus auch eine wichtige Aufgabe für die staatliche wie auch für die Gemeindepolitik geworden.
"Die k. Regierung empfängt in der Beilage die von seiner Majestät dem Könige genehmigten Bestimmungen, nach welchen bei Errichtung und Beaufsichtigung der Kleinkinderbewahranstalten künftig zu verfahren ist, und hat hienach das weiter Geeignete zu verfügen, für die Bekanntmachung der darinnen ausgesprochenen Grundsätze zu sorgen und den Vollzug genau zu überwachen."
Dieser Auftrag des Königs Ludwig I. war die Grundlage für die Ministerialentschließung vom 4. November 1839, mit der im damaligen Königreich Bayern die Errichtung von Kindergärten erstmals durch staatliches Recht geregelt worden ist. Im heutigen demokratischen Rechtsstaat können solche Rechtsvorschriften nur durch die Gesetzgebung des Landtags entstehen. Daher dürfen wir dieses Regelwerk von 1839 wohl als das erste bayerische Kindergartengesetz ansehen. Nur der Name "Kindergarten" war zunächst noch nicht geprägt. Der findet sich erst in einer Publikation des Pädagogen Friedrich Fröbel aus dem Jahr 1840. Und dann hat es noch mal Jahrzehnte gedauert, bis er sich endlich in der Formulierung der Rechtsvorschriften allgemein durchgesetzt hatte.
Aber selbstverständlich hatte die "Kleinkinderbewahranstalt" von 1839 bereits ihren Erzie-hungsauftrag. Das können wir in ihrer Rechtsgrundlage nachlesen:
"Die erwähnten Anstalten sollen keinen anderen Zweck
haben, als den kleinen, für die öffentliche Schule noch
nicht reifen Kindern Aufenthalt und Pflege in der Art
angedeihen zu lassen, wie solche von verständigen und
gewissenhaften Eltern zu gedeihlicher Entwicklung geistiger
und leiblicher Kräfte für dieses zarte Jugendalter
gewährt zu werden pflegen."
Und:
"...Es ist vielmehr dahin zu wirken, dass die Kinder schon
frühe leiblich gestärkt und gekräftigt werden, dass sie
sich viel und ungezwungen in freier Luft bewegen, und dass
sie selbst bei übler Witterung in den Zimmern mit Sitzen,
Stehen und Gehen fleißig abwechseln. Ihre Unterhaltung
muss, soweit es ohne Störung der nothwendigen Ordnung
möglich ist, frei und ungezwungen sein, und selbst bei
ihren gewöhnlichen Spielen ist auf freie
Geistesthätigkeit und eigenes Nachdenken oder Erfinden,
auf Gewandtheit und Stärkung des Körpers, auf innere
Anregung und auf Förderung des jugendlichen Frohsinns
besonders zu achten."
Ein schulähnlicher Unterrichtsbetrieb war aber ausgeschlossen:
"Der Ertheilung eines eigentlichen Unterrichts haben sich die Pfleger und Aufseher dieser Anstalten gänzlich und strenge zu enthalten. Die Kinder sollen weder lesen noch schreiben lernen, weder mit Rechnen noch mit sonst einem für die Schule gehörigen Lehrgegenstande anhaltend beschäftiget werden..."
Schriftliche Fixierung der Kosten einer Wasserburger
Kleinkinderbewahranstalt. Mai 1856. Stadtarchiv
Wasserburg
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Als Erzieherpersonal sind "Schullehrer und Schulgehilfen" durchaus in Frage gekommen. Aber eine unabdingbare Voraussetzung war eine solche Qualifikation dann doch nicht. Im Jahr 1884 ist in Augsburg das Büchlein "Die Kinderbewahr-Anstalt" des Burgauer Stadtpfarrers F. X. Gudbrod erschienen. Darin findet sich eine Darstellung der Geschichte des Kindergartenwesens seit den Anfängen, wie sie auf Grund der fortschreitenden Veränderung gesellschaftlicher Strukturen seit dem beginnenden 19. Jahrhundert durch die Industrialisierung auch in Deutschland und auch in Bayern ausgelöst worden sind.
Die Publikation des Stadtpfarrers Gudbrod enthält auch ein "Verzeichniß der sämmtlichen Kinderbewahr-Anstalten in Bayern". Danach hat es bis zu dem Gründungsjahr unseres Altstadtkindergartens in Oberbayern gerade 21 Kindergärten gegeben - davon fünf in der Landeshauptstadt München. Davon sind - immer nach den Angaben in jener Veröffentlichung aus dem Jahr 1884 - 11 Kindergärten von einem Kloster oder von der Kirche errichtet worden, sechs von pri-vaten Vereinen und einer von Privatpersonen. Nur drei dieser Kindergärten waren damals in der Regie von Gemeinden: Kösching (gegründet 1850), Mühldorf (1854) und Wasserburg (1857)!
Auch heute noch bewährt es sich immer wieder, in den Betrieb städtischer Einrichtungen die Sachkunde bewährter frei-gemeinnütziger Träger einzubinden. Das ist ein Rezept, dessen sich die Stadt Wasserburg schon im Jahr 1857 mit Erfolg bedient hatte: Die Stadt trug das wirtschaftliche Risiko; sie deckte vor allem den Sachbedarf. Der Orden der Englischen Fräulein stellte eine Ordensschwester als Erzieherin und eine weltliche Hilfsperson. Die Stadt leistete eine Ausgleichszahlung für diesen Personalbedarf.
Eine städtische Initiative aus dem Jahr 1855
"Ich erlaube mir auf den bereits schon öfter laut gewordenen Wunsch zur Errichtung einer Kleinkinderbewahranstalt einen Auszug aus der 39. Nachricht von der K. Unterrichts- und Erziehungsanstalt für weibliche Jugend in Nyrmphenburg zu verlesen..." schrieb der Wasserburger Stadtschreiber Heiserer am 28. August 1855 in einer Vormerkung für den Stadtmagistrat. Damit sind die hiesigen Bemühungen um die Errichtung eines städtischen Kindergartens zum ersten Mal aktenkundig geworden.
Es hatte sich ganz gut getroffen, dass der im Kindergartenwesen bereits erfahrene Orden der Englischen Fräulein einige Zeit zuvor in Wasserburg bereits ein Institut errichtet hatte. Wenn wir in Heiserers Akten-Vormerkung weiterlesen, dann erfahren wir, "dass die hiesige Oberin bereits mündlich die Zusicherung der Übernahme einer Kleinkinderbewahranstalt abgab."
Auf Antrag seines rechtskundigen Stadt-Schreibers beschloss dann der Stadtmagistrat noch an demselben Tag, den Maurermeister Geisberger mit der Vorlage eines Plans und eines Kostenüberschlags für die erforderliche Baumaßnahme zu beauftragen.
In der damaligen Zeit der geistlichen Schulaufsicht war der Wasserburger Stadtpfarrer Theodor Paul Koenig zugleich auch königlicher Schulinspektor. Ein neuer städtischer Kindergarten war zwar keine Schule, aber doch immerhin eine Erziehungseinrichtung. So wurde auch noch der Stadtpfarrer Koenig als königlicher Lokalschulinspektor zu dem Kindergartenprojekt gehört. Am 23. September 1855 hat er seine amtliche Stellungnahme abgegeben und darin ebenfalls die sozialen Probleme der Zeit angesprochen :
"Welche Vorteile daraus für solche Eltern, die nicht im Stande sind, die Kinder im so zarten Alter unter eigene persönliche Aufsicht zu nehmen, und besonders für die im Taglohn arbeitende Klasse einer Gemeinde erwachsen, braucht wohl nicht näher auseinander gesetzt zu werden."
Er begnügte sich indessen nicht damit, das Vorhaben zu befürworten; er förderte es auch noch durch eigene Bemühungen. So konnte er mitteilen, dass auch die Generaloberin der Englischen Fräulein in Nymphenburg die Bereitstellung des Kindergartenpersonals zugesagt habe. Außerdem erklärte er sich selber zu einer Geldspende bereit, falls öffentliche Sammlungen notwendig sein sollten, um Bau und Betrieb des Kindergartens zu finanzieren.
Am 2. Juni 1856 erhielt der Stadtmagistrat aus Nymphenburg die schriftliche Bestätigung der mündlich bereits getroffenen Übereinkunft :
Der Orden stellt das Personal. Die Stadt Wasserburg zahlt jährlich 200 Gulden für die klösterliche Kindergartenleiterin und 100 Gulden für die weltliche Helferin. Die Kosten für den laufenden Betrieb hatte der Stadtschreiber Heiserer in seinem Antrag vom 10. November 1856 auf jährlich 75 Gulden geschätzt. Die Baukosten betrugen nach dem Geisberger'sehen Voranschlag 700 Gulden. Damit waren im wesentlichen die finanziellen Belastungen bekannt, die auf die Stadt zukommen würden. Die Beschaffung der notwendigen Deckungsmittel gelang mit einiger Mühe:
Aus einem 1855 mit dem königlichen
Staatsschuldentilgungsfiskus abgeschlossenen Vergleich
erhielt die Stadt Wasserburg zum 1. Juni 1856 eine
Zinszahlung von 480 Gulden. Dieser Betrag, verstärkt durch
220 Gulden privater Spenden, ermöglichte die Finanzierung
der Baumaßnahme.
Am 4. Juli 1856 genehmigte das königliche Landgericht als
staatliche Aufsichtsbehörde die Errichtung des
Kindergartens, die Baumaßnahme und ihre Finanzierung. Am
31. Oktober 1856 konnte die Lokalschulinspektion
feststellen, dass "die sehr zweckmäßige Lokalität zur
Kleinkinderbewahranstalt nach dem genehmigten Bauplan
hergestellt, und selbst mit den ersten nothwendigsten
Einrichtungen versehen" war.
Wasserburger Wochenblatt vom 1. Februar 1857, Stadtarchiv
Wasserburg
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Weil aber der Stadtmagistrat doch noch erhebliche Bedenken hatte, auch den laufenden Betrieb des Kindergartens auf Dauer finanzieren zu können, war zunächst nur eine zum 30. September 1857 befristete, versuchsweise Einrichtung der neuen Anstalt beantragt worden. Weil die Gebühreneinnahmen eine auch nur annähernde Kostendeckung nicht erwarten ließen und weil die städtischen Finanzen aufs äußerste strapaziert waren, wurden öffentliche Sammlungen abgehalten. Nach den noch vorhandenen Zeichnungslisten wurden am 11. und am 12. November 1856 von 91 namentlich genannten Spendern 162 Gulden und 18 Kreuzer gegeben. Bei einer weiteren Sammlung im Januar 1858 haben 59 Spender noch einmal 93 Gulden und 18 Kreuzer aufgebracht.
Aus der Spendenliste (Freiwillige Leistungen) zur
Einrichtung einer „Kinderbewahr-Anstalt“ in Wasserburg
aus dem Jahr 1857, Stadtarchiv Wasserburg
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Der "neue" Kindergarten von 1857
Der Plan des Maurermeisters Geisberger zeigt uns die Innenräume des Kindergartens, wie er im Haus des Englischen Instituts an der heutigen Kirmayerstraße eröffnet worden ist. Die Spielfläche im Freien ist in dem Plan nicht eingetragen. Aber wir können uns leicht vorstellen, dass sie sich auf der anschließenden, auch heute noch vorhandenen Grünfläche befunden hat.
Plan zur Kinderbewahr-Anstalt im Mädchen-Schulhaus zu
Wasserburg, Stadtarchiv Wasserburg
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Unserem Bild, das wir uns von dem damaligen Kindergartenbetrieb machen, kann es dienen, wenn wir in den "Statuten für eine Kleinkinderbewahranstalt zu Wasserburg" nachlesen. Entworfen hat diese Statuten der Stadtpfarrer Theodor Paul Koenig, der sich dabei natürlich nach der staatlichen Rechtsgrundlage von 1839 hatte richten müssen.
Uns genügen ganz bestimmt ein paar Zitate:
"3. Für die Kinder soll in dieser Anstalt alles geschehen, was man bei einer guten häuslichen Erziehung von Seite der Eltern zu erwarten berechtigt ist. Ein eigentlicher Unterricht wird in derselben jedoch nicht erteilt, vielmehr ist ausdrücklich verboten die Geisteskräfte der Kleinen in diesem zarten Alter auf eine unzweckmäßige Weise anzustrengen und der Schule vorzugreifen.
4. Dagegen sollen die Kinder in dieser Anstalt wahrhaft
schulfähig gemacht, d. h . an eine geregelte Thätigkeit
an deutliches richtiges Sprechen gewöhnt, und zu
pünktlichem Gehorsam, zur Ordnung und zur Übung,
insbesonders aber zur Sittlichkeit und Gottesfurcht
angehalten werden...
... man wird ihnen gelegentlich das Zählen und andere
Fertigkeiten beibringen, und ihrem Gedächtniße kleine
Lieder, kurze Gebethe und kleine Sprüche einprägen. Es
wird auf diese Weise die Erziehung immer anregend und
bildend sich erweisen ... die kindliche Unbefangenheit und
der Jugendliche Frohsin erhalten ... werden.
5. Dabei ist die körperliche Entwicklung der Kinder
sorgfältig im Auge zu behalten, und sorgfältig alles zu
vermeiden was nachtheilig auf die Gesundheit einwirkt, die
Kleinen schwächt oder verweichlicht, die Unreinlichkeit
begünstiget und Bedürfniße hervorruft, die in der Folge,
wenn sie nicht befriediget werden können, für die Menschen
zu einer Quelle der
Unzufriedenheit und des Unglückes werden.
6. Die Anstalt wird täglich im Sommer um 6 Uhr, und im Winter um 7 Uhr geöffnet, und spätestens Abends um 6 Uhr geschlossen. Die Kleinen können in derselben entweder nur einzelne Stunden aufbewahrt werden, oder auch während des ganzen Tages verweilen, wo ihnen dann gegen mäßige Vergütung sogar die nöthige Verköstigung gereicht wird, so wie auch ein Abendbrot, wenn die Kleinen dasselbe nicht selbst mitbringen"
Schwester mit Kindergartengruppe, wohl Anfang des 20.
Jahrhunderts, Foto: Stadtarchiv Wasserburg, Bildarchiv
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Die überlange Öffnungszeit hat dem damals ebenfalls überlangen Arbeitstag der Eltern entsprochen.
"9. Die zahlungsfähigen Ältern haben wöchentlich für ein in die Bewahranstalt übergebenes Kind 6 Kreuzer zu entrichten, und das dem Kinde von der Anstalt aus allenfalls zu reichende Abendbrot noch besonders zu vergüten"
Im Jahr 1860 hat eine Maß Bier 6 Kreuzer gekostet. Der Taglohn eines Facharbeiters dürfte etwa bei dem Gegenwert von 10 Maß Bier gelegen haben. Das Kindergartenjahr hat seine Höhepunkte. Das sind Ereignisse, die in der Welt der Kinder hohe Bedeutung haben. Das sind Veranstaltungen, die darauf angelegt sind, die Erziehung im Interesse der Kinder aber auch im Interesse der Gesellschaft zu bewirken.
Nur sehr selten finden solche wichtigen Dinge aus der kleinen Welt der Kinder auch Beachtung in der Welt der Erwachsenen. Sie werden nicht als aktenwürdig angesehen und so ist es auch nicht verwunderlich, dass auch in dem sonst recht umfangreichen Archivmaterial über unseren Altstadt-Kindergarten über diese Hauptsache nichts eigentlich Verwertbares enthalten ist.
Die alljährlich von der Aufsichtsbehörde eingeforderten Berichte enthalten immerhin Statistiken über den Kindergartenbesuch.
Am 6. März 1857 meldete der Stadtmagistrat dem königlichen Landgericht Wasserburg, dass die neue Kleinkinder-Bewahranstalt von 59 Kindern besucht werde - 46 zahlenden und 13 weiteren, die unentgeltliche Aufnahme gefunden hatten.
Kindergarten im Schulhaus am Gries, Foto: Scheidacher
Für die Jahre 1892 bis 1913 liegen die jährlichen Berichte der Kindergartenleitung vor: In den Wintermonaten wurde danach die höchste Kinderzahl im Jahr 1907 mit "durchschnittlich 85 - 90" erreicht. In den Sommermonaten wird für 1908 und 1909 die höchste Zahl angegeben - jeweils 120.
Die erste große Veränderung seit der Gründung von 1857 brachte der 8. September 1913. An diesem Tag - nach der Sommerpause - wurde der städtische Kindergarten in dem gerade neuerbauten Schulhaus am Gries wieder eröffnet. Im Erdgeschoss des rückwärtigen Teils des Gebäudes war dort ein eigener Kindergartenraum eingerichtet worden. An dieser Stelle blieb der städtische Kindergarten, bis er 1962 endlich ein eigenes Gebäude beziehen konnte. Dazwischen lagen aber noch manche politische und auch gesellschaftliche Veränderungen, welche durch die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg hervorgebracht worden sind. Dazwischen lag aber auch noch jene schreckliche zwölfjährige Epo-che, deren Macht und Intoleranz auch vor der kleinen Welt des Kindergartens nicht Halt gemacht hat.
Schwere Zeiten in der Kindergartengeschichte
Die Ereignisse der Jahre 1933 bis 1945 sind an unserer Stadt Wasserburg nicht spurlos vorüber gegangen. Der staatliche Wille zu frühzeitiger ideologischer Indoktrination verdrängte das Ideal christlicher Erziehung, wie es in den Kindergartenstatuten von 1857 vorgegeben war.
Am 1. Januar 1937 wurde aus dem Kindergarten der Stadt Wasserburg eine "NSV-Kindertagesstätte". "NSV" war das Kürzel für "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt".
Im Dezember 1936 war der seit dem Jahr 1857 bestehende Vertrag mit dem Orden der Englischen Fräulein gekündigt worden. Es nützte gar nichts, dass sich die Oberin des Wasserburger Instituts noch auf gesetzliche Kündigungs-Vorschriften berief. Weder ein Gesetz noch ein seit Jahrzehnten gültiger Vertrag konnte der Durchsetzung der Diktatur Einhalt gebieten. Die Provinzialoberin in Nymphenburg konnte die Kündigung nur noch " ...nach 80jähriger Tätigkeit der Klosterfrauen mit Bedauern zur Kenntnis" nehmen.
Mit der Fortdauer des Zweiten Weltkriegs brauchte die Kriegswirtschaft eine immer größere Zahl von Gebäuden - vor allem für Lazarette zur Versorgung der wachsenden Zahl der Verwundeten. Bis zum Ende des Jahres 1944 waren in Wasserburg die Schulhäuser requiriert, ein notdürftiger Unterrichtsbetrieb in irgendwelche Ersatzräume verdrängt.
Der 3. Mai 1945 war für die Stadt Wasserburg der erste Tag nach dem Krieg. Die Stadt war militärisch besetzt. Die allgemeine Ausgangssperre gehörte zu den neuen Erfahrungen der Bürger. Es gab nichts zu kaufen. Es funktionierte nichts: Weder Schule noch Kindergarten.
In dieser Zeit des totalen Neuanfangs hat die Besatzungsmacht einen Bürgermeister bestimmt, der nicht verdächtig war, mit der Diktatur kooperiert zu haben - Joseph Estermann. Hans Klinger hat in seinem Buch "Gestorben wird erst später..." die Lebensgeschichte dieses seinerzeit stadtbekannten Wasserburgers beschrieben. Dieser - wie damals allgemein bekannt - kommunistische Bürgermeister hat zusammen mit dem Orden der Englischen Fräulein den Vertrag zur Führung des Kindergartens wieder erneuert. Am 17. September 1945 - nur vier Monate nach dem Kriegsende -begann der Altstadt-Kindergarten wieder zu arbeiten. Weil städtische Räume noch nicht zur Verfügung standen, kehrte der Kindergarten vorübergehend wieder in das Englische Institut zurück. Schon am 13. Oktober musste die Oberin - M. Cordula Erhart - zusätzlich ihren Grossen Festsaal zur Verfügung stellen, "da die Zahl der Kinder im Städtischen Kindergarten bereits auf 100 ge-stiegen" war.
Schreiben des Bürgermeisters Estermann an das Institut der
Englischen Fräulein: Wiedereröffnung des
städtischen Kindergartens am 17.9.1945, Stadtarchiv
Wasserburg
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Es gehörte zu den Kriegsfolgen, dass ein großer Teil der Kinder von alleinstehenden und später natürlich auch wieder berufstätigen Müttern erzogen wurden. So war es notwendig, die Kindergartenkinder auch zu verpflegen. Das Stadtarchiv besitzt eine Namensliste, wem dieser Vorzug zuteil geworden ist; die Liste enthält 40 Namen.
In den aller ersten Nachkriegsjahren waren Lebensmittel nicht einfach zu kaufen. Es bestand Zentralverwaltungswirtschaft; Da brauchte man nicht nur Geld, sondern vor allem Marken und Bezugscheine! Das Ernährungsamt war dazu da, dem Kindergarten die Mengen zuzuteilen, die ihm mit Verwaltungsentscheidung genehmigt waren!
Sonderzuweisungen an Lebensmitteln für Kinder des städt.
Kindergartens, Stadtarchiv Wasserburg
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Es ist schon bemerkenswert, welche geringen Lebensmittelmengen damals für notwendig gehalten worden sind, um jeweils ein Kindergartenkind eine Woche lang zu verpflegen. Wir müssen heutzutage schon zweimal lesen, von welchen Lebensmittelmengen man damals gehofft hat, dass die Versorgungsbürokratie sie bewilligen könnte! Da können wir schon erkennen, dass manche unserer heutigen Probleme von den damaligen Problemen weit in den Schatten gestellt worden sind . Am 15. Mai 1946 wurde übrigens dem Schulhaus am Gries seine Erziehungsfunktion wiedergegeben. Damit konnte dann auch der Altstadt-Kindergarten an seinen hergebrachten Standort zurückkehren.
Kindergartenstandort im Wandel
Der Kindergartenbetrieb braucht geeignete Räume. Er braucht aber unbedingt auch ausgedehnte Freispielflächen.
Ohne die enge Zusammenarbeit mit dem Orden der Englischen Fräulein wäre es im Jahr 1857 der Stadt Wasserburg kaum möglich gewesen, diese Arbeitsbedingungen für den Altstadtkindergarten zu erfüllen - von der Personalfrage einmal ganz abgesehen.
Auch wenn der Kindergarten auf einem Grundstück untergebracht werden musste, das nicht Eigentum der Stadt gewesen ist, war die Lösungsmöglichkeit von 1857 ein wahrer Glücksfall!
Im Jahr 1913 konnte der Kindergarten in ein neues städtisches Schulhaus umziehen. Seine Unterbringung in enger räumlicher Nachbarschaft zum Schulbetrieb hat gewiss dem Diktat ebenso enger wirtschaftlicher Bedingungen entsprochen. Sie war ja dann auch nicht ganz frei von Gelegenheiten zu wechselseitiger Beeinträchtigung.
Auf die Not der Kriegs- und ersten Nachkriegsjahre folgte dann ein wirtschaftlicher Aufschwung, der so unerwartet rasch vorangeschritten ist, dass wir ihn als das "Wirtschaftswunder" bezeichnet haben. Viele Wünsche konnten nacheinander realisiert werden. Und im Jahr 1962 konnte unser Altstadtkindergarten an der Oberen Innstrasse ein neues Gebäude beziehen - mit einer vergrößerten Spielfläche. Im Jahr 1968 war es notwendig, diesen Neubau noch einmal zu erweitern.
Die Organisationsgrundlagen eines Kindergartens sind immer wieder Änderungen unterworfen: Zum Beispiel ändert sich die Zahl der Kinder, die zum Besuch des Kindergartens angemeldet werden, aber auch die Höchstzahl der Kinder, aus denen eine Kindergartengruppe gebildet werden darf. Beides bestimmt die Zahl der Gruppen, die in dem Kindergarten zu führen sind. Selbstverständlich hat das Auswirkungen auf das Raumprogramm eines Kindergartens. Von Zeit zu Zeit sind damit auch bauliche Veränderungen notwendig.
Ganz allgemeiner Erneuerungsbedarf kommt dann noch dazu. Ende der 90er Jahre wurde der Stadtrat mit solchen baulichen Maßnahmen befasst. Aus der zuerst angedachten Sanierung und Erweiterung ergab sich dann aus allen möglichen Gründen zur Wirtschaftlichkeit von Bauführung und Finanzierung ein völliger Neubau. Im Jahr 2000 konnte der Altstadtkindergarten den Neubau an der Landwehrstrasse beziehen.
Kindergarten an der Landwehrstraße mit Spielfläche, Foto:
Stadtarchiv Wasserburg, Bildarchiv
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Und was könnte uns die Zukunft bringen?
Gesellschaftliche Veränderungen, wie sie sich seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts ausgebildet hatten, bedingten den Ursprung der Kindergartenidee: Die bedrängte wirtschaftliche Situation einer immer größeren Zahl von Familien, der überlange Arbeitstag von Eltern in der Zeit zu Beginn der Industrialisierung.
Bis in unsere Gegenwart gewinnen weitere Veränderungen der Gesellschaft an Gewicht und erweitern so auch die Erziehungsaufgabe des Kindergartens:
Eine Entwicklung, die dazu führt, dass die Zahl berufstätiger Alleinerziehern zunimmt; ein Migrationsproblem, das es notwendig macht, viele Kinder und auch ihre Familien in unsere Gesellschaft zu integrieren; die Notwendigkeit, Kinder in Gruppen einzugliedern, um so ihre Erziehung zu fördern. Die erzieherischen Aufgaben des Kindergartens werden immer wichtiger werden.
Schon das älteste bayerische Kindergartengesetz von 1839 hat manche Grundlagen festgestellt, die wir auch für die Zukunft nicht vergessen sollten: Der Kindergarten bietet eine ganz wesentliche Ergänzung der Familienerziehung, aber nicht deren völligen Ersatz.
Irgendeine Ähnlichkeit mit dem Schulbetrieb kann nicht in Betracht kommen!
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