Personenbezogene Forschung
Hinweise für Familienforscher/
Nutzung personenbezogener Unterlagen der Stadt Wasserburg
a. Inn
(z. B. Bürgermatrikel/ Geburtsbriefe/ alte Meldedaten/
Standesamtsbücher)
Die Bestände des Stadtarchivs Wasserburg a. Inn sind
eine reiche Quelle für Familienforscher oder
Heimatkundler/Wissenschaftler, die für Ihre Fragestellungen
personenbezogene Daten benötigen.
Die Benützung personenbezogener Unterlagen des
Stadtarchivs richtet sich nach der Satzung für die Archivierung und Benützung von Unterlagen
im Stadtarchiv Wasserburg a. Inn vom 06.12.2000.
Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung für die Benützung des Stadtarchivs
in der Fassung der 2.
Änderungssatzung vom 25.02.2003
.
Jede sinnvolle Familienforschung muss in der Gegenwart
ihren Anfang nehmen und von der Ausgangsperson Generation um
Generation in die Vergangenheit zurückschreiten. Das
Sammeln von Daten über Träger des zufällig gleichen
Namens oder gar das Überspringen von Jahrhunderten, um
womöglich an ein namensgleiches Adelsgeschlecht anknüpfen
zu können, führt mit Sicherheit auf Irrwege und zu
falschen Ergebnissen.
Wie hat nun der Familienforscher vorzugehen, um mit
Aussicht auf Erfolg seine Forschungen durchzuführen? Lesen Sie hierzu zunächst die Reihenfolge der
Arbeitsschritte, so wie Sie von der Generaldirektion der
Staatlichen Archive Bayerns empfohlen wird.
Das Stadtarchiv Wasserburg a. Inn verwahrt folgende
vornehmlich personenbezogene Beständegruppen:
Im Bestand I
"Altes Archiv der Stadt Wasserburg" (Archiv der
Ratsverwaltung/Magistratsverwaltung 14. bis 19. Jahrhundert)
(Auswahl)
-
Geburtsbriefe: 16. bis 18. Jh.; Bürgeraufnahmen,
Bürgermatrikel: ab 15. Jh.; Inventare: 16. bis 19. Jh.;
Amtsbuchbestand der Briefprotokolle: 17. Jh.;
personenbezogene (datenbankbasierte) Auswertung des gesamten
erschlossenen Archivgutes des Bestandes I. (Daten bis 1301).
Im Bestand II
"Alte Registraturen" (Stadtmagistrat/Stadtrat Wasserburg
19. Jh.-1949)
hier vor allem »» Gemeindewesen »» Bürger
(Auswahl)
und
im Bestand III
"Neue Registraturen der Stadt Wasserburg" (Stadtverwaltung
und Stadtrat Wasserburg a. Inn ab 1950)
(auch: vorstandesamtliche, personenbezogene Amtsbücher und
rückwirkend geführte "Personenstandsbücher" mit Daten bis
ca. 1800 sowie alte Meldekarteien und Verzeichnisse bis ca.
1976).
-
Verzeichnis der hiesigen Bürger und Heimatberechtigten
ohne Bürgerrecht, Laufzeit: 1854-1894; Geburtsanzeigen
beim Magistrat Wasserburg, Laufzeit: 1862-1870;
Bürgerverzeichnis der Stadt Wasserburg,
Laufzeit: 1882; Sterbebuch der Stadt Wasserburg,
Laufzeit: 1864-1876; Geburtsbuch der Stadt Wasserburg,
Laufzeit: 1800-1871; Bürger-Matrikel,
Laufzeit: 1870-1914; Bürgerverzeichnis,
Laufzeit: 1864-1872; Familienbuch der Stadt Wasserburg,
Laufzeit: 1864; Verzeichnis der beim Stadtmagistrat
verzeichneten Geburtsfälle, Laufzeit: 1872-1875;
Geburtenregister A mit L, Laufzeit: 1800-1899;
Geburtenregister M mit Z, Laufzeit: 1800-1899;
Familienbuch für den Magistrat Wasserburg
(Bürgerfrauenbuch), Laufzeit: 1800-1899; Verzeichnis
der Heimatberechtigten in der Stadt Wasserburg ohne
Bürgerrecht, Laufzeit: 19. Jh.; Meldekartei Wasserburg
A-Z, Laufzeit: 1840-1950; Meldekartei Attel-Reitmehring
A-Z, Laufzeit: 1880-1976; Einwohner-Liste der Gemeinde
Attel, Laufzeit: 1941-1976; Einwohnerliste Gemeinde
Attel-Reitmehring, Laufzeit: 1801-1976; Einwohnerbuch
der Gemeinde Attel, Laufzeit: 1801-1976; Meldekartei
Wasserburg A-Zy, Laufzeit: ab 1860; Ehrenspiegel der Stadt
Wasserburg, Laufzeit: 19. Jh.; personenbezogene
(datenbankbasierte) Auswertung des gesamten erschlossenen
Archivgutes des Bestandes II.
Eine ausführliche Übersicht der Wasserburger
Archivbestände finden Sie hier.
BItte beachten Sie, dass
melderechtliche Auskünfte
u.ä. nur das Bürgerbüro der Stadt Wasserburg a. Inn erteilt.
Ältere, archivierte Meldedaten:
Die Möglichkeiten der Benützung der oben genannten
älteren, bereits archivierten Meldekarteien (Daten
Verstorbener/Weggezogener Bürger, die Meldebehörden der
Gemeinden im Rahmen des Gesetzes über das Meldewesen
erhoben haben) richten sich nach dem Gesetz über das
Meldewesen sowie nach der Satzung für die Archivierung und
Benützung von Unterlagen im Stadtarchiv Wasserburg a. Inn.
Eine Benützungs- oder Auskunftsmöglichkeit prüft das
Stadtarchiv im Einzelfall.
Benützung von Personenstandsbüchern
im Standesamt und im Stadtarchiv Wasserburg a. Inn (der
Bestände II/III des Stadtarchivs)
-
Gemäß Personenstandsgesetz ["Personenstandsgesetz vom 19.
Februar 2007 (BGBl. I S. 122), zuletzt geändert durch
Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S.
2586)"] werden Personenstandsregister durch die
Standesämter wie folgt fortgeführt: 1. Eheregister und
Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre; 2. Geburtenregister
110 Jahre; 3. Sterberegister 30 Jahre.
Innerhalb dieser Fortführungsfristen kann Auskunft aus
einem Personenstandsbuch nur durch das zuständige Standesamt
erteilt werden. Personenstandsurkunden und beglaubigte
Registerausdrucke können demnach ebenso nur bis zu einer
Frist von 30 Jahren aus den Sterberegistern, 80 Jahre aus
den Eheregistern, 110 Jahre aus den Geburtenregistern nach
dem Eintritt des Personenstandsfalls bei den Standesämtern
erstellt werden. In anderen Fällen bzw. nach Ablauf dieser
genannten Fristen ist das Stadtarchiv Wasserburg a.
Inn für Benützungen und Auskünfte zuständig.
Nach Ablauf der oben genannten Fristen werden die
Personenstandsregister gemäß der Satzung für die
Archivierung und Benützung von Unterlagen im Stadtarchiv
Wasserburg a. Inn aufbewahrt. Die Auskunftserteilung aus den
dann Archivgut gewordenen Unterlagen erfolgt gemäß
dieser Satzung. Gebühren richten sich nach der
Gebührensatzung für die Benützung des Stadtarchivs.
Das Standesamt Wasserburg a. Inn ist bei Geburten und
Eheschließungen für den gesamten Standesamtsbezirk
Wasserburg a. Inn als Zentralstandesamt zuständig. Der
Standesamtsbezirk umfasst die Gemeinden Albaching, Amerang,
Babensham, Edling, Eiselfing, Pfaffing und Soyen.
Entsprechend finden sich auch die archivreifen Bücher im
Stadtarchiv Wasserburg a. Inn.(Einschließlich der
Personenstandsbücher derjenigen
ehemalig-eigenständigen Gemeinden, die im Zuge der
Gebietsreformen den oben genannten Gemeinden zugeordnet
worden sind).
-
Alphabetische Liste (nach Gemeinden) der
Personenstandsbücher im Stadtarchiv Wasserburg a. Inn.
(Hinweis: Sämtliche Folge-Bücher bis heute befinden sich
im Standesamt Wasserburg a. Inn).
Beispiele zur Benützung der Wasserburger
Standesamtsbücher des Standesamtsbezirks
bzw. zur Auskunftstätigkeit unserer städtischen
Behörden:
Sie suchen folgende Personenstandsurkunden:
Geburtsurkunde von Herrn XY Maier, geboren am 04.07.1909 in
Wasserburg a. Inn.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an das Standesamt:
Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister Wasserburg
a. Inn aus dem Jahr 1909 durch das Standesamt erstellt, da
das Geburtenregister gemäß der Frist (110 Jahre)
fortgeführt wird.
Sterbeurkunde von Herrn XY Maier, gestorben am 02.10.1977
in Wasserburg a. Inn.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an das Stadtarchiv:
Das Stadtarchiv erstellt bei berechtigtem Interesse
eine Kopie aus dem Sterberegister Wasserburg a. Inn
1977, da das Sterberegister gemäß der Frist (30 Jahre)
nicht mehr durch das Standesamt fortgeführt wird und
bereits an das Stadtarchiv als Archivgut abgegeben worden
ist.
Sie erhalten eine Kopie mit wortgetreuer Wiedergabe des
Inhalts des Sterberegisters oder können persönlich
Einsicht in den Registereintrag im Stadtarchiv nehmen.
Eheurkunde von Herrn XY Maier vom 01.06.1939,
Eheschließung in Wasserburg a. Inn.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an das Standesamt:
Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister Wasserburg a. Inn
des Jahres 1939 durch das Standesamt ausgestellt, da das
Eheregister gemäß der Frist (80 Jahre) durch das
Standesamt fortgeführt wird.
In allen Fällen der Nutzung personenbezogener Daten,
bitten wir Sie, Ihre Anfragen schriftlich - und je nach
Zuständigkeit - an das Standesamt Wasserburg a. Inn oder
das Stadtarchiv Wasserburg a. Inn zu richten. Auch eine
persönliche Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort ist
möglich und in vielen Fällen auch sinnvoll, da die Gebühren
bei eigener Recherchearbeit in vielen Fällen geringer
ausfallen.
Bitte machen Sie sich keine Sorgen für den Fall, dass Sie
Ihre Anfrage an die falsche Stelle gerichtet haben könnten.
Sowohl das Standesamt als auch das Stadtarchiv werden Ihre
Anfrage an die jeweils zuständige Stelle weiterleiten. Dies
gilt insbesondere für Auskünfte aus
Personenstandsbüchern, die auf Grund ihrer Buch-Bindungen,
die nun einmal nicht immer den gesetzlichen Fristen
entsprechen, von der Norm abweichende Aufbewahrungsorte
haben können.
Bei Fragen stehen sowohl das Standesamt und auch das
Stadtarchiv Wasserburg a. Inn gerne zur Verfügung.