Gebühren-System
Am 01.01.1999 wurde in Wasserburg a. Inn ein
verursachergerechtes Restmüllverwiegesystem eingeführt.
Dies bedeutet, dass sich die Müllgebühren nicht mehr nach
dem Mülltonnenvolumen, sondern größtenteils nach dem
Restmüllgewicht richten. Damit wird derjenige belohnt, der
Abfälle vermeidet und Wertstoffe trennt.
Restmüllgebühren
Die Restmüllgebühren setzen sich zusammen aus der Grundgebühr, einer Entleerungsgebühr und einer Gewichtsgebühr:
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Grundgebühr:
3,50 EUR/Monat
Fällt für jede genutzte Wohn- und Gewerbeeinheit auf einem Grundstück an. Sie ist unabhängig von der Größe der Wohn-/Gewerbeeinheit oder von der Anzahl und Größe der Mülltonnen
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Entleerungsgebühr:
2,00 EUR/Entleerung
Fällt für jede Entleerung der Mülltonne an. Die Entleerungshäufigkeit kann selbst bestimmt werden. Es gibt keine Mindestentleerungszahl
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Gewichtsgebühr:
0,37 EUR/kg
Fällt für jedes kg Restmüll an, das von der Wiegeeinrichtung am Müllfahrzeug erfasst wird
Weitere Entsorgungsgebühren
Außer Restmüllgebühren werden nur noch Entsorgungsgebühren für
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Biomüll:
0,20 EUR/kg und für
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Sperrmüll:
bis 5 kg 2,50 EUR Pauschalgebühr, für jedes weiter kg 0,30 EUR/kg erhoben.
Die Entsorgung aller anderen Wertstoffe und des
Problemmülls ist bis zu haushaltsüblichen Mengen
gebührenfrei.
Die Restmülltonnen, die vom Grundstückseigentümer bei der Stadtverwaltung zu bestellen sind, können auch mit einem Mülltonnenschloss gegen unerlaubtes Befüllen ausgerüstet werden (15,00 EUR einmalige Gebühr).
Für spätere Änderungen im Mülltonnenbestand oder in der Größe, werden 20,00 EUR Änderungsgebühr erhoben.
Die Abfallgebühren werden ausschließlich vom Grundstückseigentümer in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten erhoben.
Bei der Neuanmeldung einer Restmülltonne erhält dieser einen Erstveranlagungsbescheid, auf dem im ersten Kalenderjahr für die Restmülltonne noch eine Pauschalgebühr erhoben wird.
Am Beginn eines jeden Jahres erhält der Grundstückseigentümer einen Endabrechnungsbescheid für das zurückliegende Jahr über die tatsächlich angefallenen Gebühren und einen Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr auf Basis der Daten des Vorjahres.
Unter bestimmen Voraussetzungen kann ein Gewerbebetrieb auf Antrag von der Grundgebühr befreit werden. Auskunft darüber erhalten Sie bei der Abfallberatung.
Achtung: Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet,
sämtliche gebührenrelevanten Änderungen (Mehrung oder
Minderung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten, Änderungen der
Anschrift oder Bankverbindung usw.) der Stadt unverzüglich
mitzuteilen!
Weitere Informationen
Die Entleerung der Restmülltonnen erfolgt 14-täglich. Die in Ihrer Straße gültigen Entleerungstermine können Sie nachfolgender Liste entnehmen: (PDF-Datei, 346 KB)
Bei vorübergehendem Mehranfall von Restmüll (z.B. bei Festen, Entrümpelungen usw.) kann dieser (in Säcken verpackt) auch am Wertstoffhof während der Öffnungszeiten gegen Barzahlung abgegeben werden.
Für die dauerhafte Abgabe von Restmüll und Biomüll am Wertstoffhof erhalten Sie im Rathaus (Zi. 20, 2. Stock) spezielle Wertkarten, mit denen Sie die Container auch außerhalb der Öffnungszeiten benutzen können.
Auf Wunsch und gegen eine Gebühr von 5,00 EUR/Jahr veröffentlichen wir das Gewicht Ihres Restmülls (natürlich anonym in Verbindung mit einer Geheimnummer) monatlich einmal in den Wasserburger Heimatnachrichten . So können Sie sich laufend selbst überprüfen und brauchen nicht auf den Gebührenbescheid zu warten.
Die Restmülltonnen sind immer einem Grundstück zugeordnet. Sie dürfen bei Umzügen deshalb nicht mitgenommen werden.
Für die Anschaffung eines Kompostbehälters gewährt die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 50 % des Kaufpreises (max. 26,00 EUR).
Ebenso werden bei der Verwendung von Mehrwegwindeln 50 % vom Kaufpreis (max. 154,00 EUR pro Kind) bezuschusst. Für die Wegwerfwindelentsorgung von Babys und inkontinenten Personen wird von der Stadt eine Gebührenermäßigung gewährt.
Gebrauchsfähigen Hausrat (Möbel, Elektrogeräte usw.)
können Sie bei der Diakonie in der Rosenheimer Str. 8
(Telefon: 08071 9225969) abgeben.
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