Wasserburger Familienpass
Neu seit Januar 2012!
Was ist der Familienpass?
Die Stadt Wasserburg a. Inn unterstützt Familien mit geringerem Einkommen oder Familien in besonderen Lebensumständen durch den Wasserburger Familienpass. Mit dem Familienpass soll der Zugang zu Bildungsangeboten und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
Der Familienpass gilt jeweils ab dem Datum der Ausstellung für das laufende Kalenderjahr. Im Dezember des Vorjahres werden bereits Familienpässe für das Folgejahr ausgestellt.
Der Familienpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wasserburg a. Inn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen besteht nicht. Die Hilfen durch den Familienpass sind nachrangig zu allen gesetzlich verankerten Hilfen, insbesondere Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach den Sozialgesetzbüchern, dem Bundeskindergeldgesetz und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wer kann einen Familienpass beantragen?
Einkommensunabhängig
Familien mit Hauptwohnsitz in Wasserburg a. Inn erhalten den Familienpass ohne Einkommensnachweis bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:
- Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
- Bezug von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Schwerbehinderung eines Kindes
Einkommensabhängig
Familien mit Hauptwohnsitz in Wasserburg a. Inn erhalten den Familienpass darüber hinaus, wenn das Familieneinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
| 1 Elternteil | 2 Elternteile | |
| 1 Kind | 25.000,- Euro | 30.000,- Euro |
| 2 Kinder | 31.000,- Euro | 36.000,- Euro |
| 3 Kinder | 37.000,- Euro | 42.000,- Euro |
| jedes weitere Kind | 6.000,- Euro | 6.000,- Euro |
Welche Leistungen bietet der Familienpass?
Der Wasserburger Familienpass bietet verschiedene Vergünstigungen und Zuschüsse für Bildungs- und Erziehungsangebote sowie für Freizeitangebote. Dazu gehören zum Beispiel:
- Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen
- Zuschüsse für Mittagessen an Schulen u. Kindertageseinrichtungen
- Freier Eintritt für Museen in Trägerschaft der Stadt Wasserburg a. Inn
- Ermäßigung der Jahreskarten für den Wasserburger Stadtbus
- Ermäßigungen für das BADRIA
- Zuschüsse für die Teilnahme an Säuglingspflegekursen
Die vollständige Auflistung aller Leistungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien für den Wasserburger Familienpass.
Wo kann der Familienpass beantragt werden?
Den Antrag erhalten Sie nachfolgend als PDF-Datei oder in Druckform im Bürgerbüro (Zimmer 01, EG) oder im Sachgebiet für soziale Angelegenheiten (Zimmer 14, 1. OG) im Rathaus.
Antrag auf Familienpass (PDF-Datei, 28 KB)
Richtlinien zum Wasserburger Familienpass (PDF-Datei, 48 KB)
Flyer zum Wasserburger Familienpass (PDF-Datei, 268 KB)
Ansprechpartnerin in Sachen Wasserburger Familienpass im
Rathaus:
Karin Brandner
Amt für soziale Angelegenheiten
Marienplatz 2 (Zimmer Nr. 14, 1. OG)
83512 Wasserburg a. Inn
Telefon: 08071 105-14
E-Mail: familienpass@stadt.wasserburg.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr sowie 14 bis 16
Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Karten & Pläne
Veranstaltungen & Termine
Kontakt
Impressum
Sitemap
Druckansicht