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Ortsrecht

Siegelmarke, Foto: Stadtarchiv Wasserburg

Das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaates Bayern garantieren die kommunale Selbstverwaltung. Dazu gehört das Recht der Städte und Gemeinden, ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln. Im übertragenen Wirkungskreis gewährt die Gemeindeordnung den Städten und Gemeinden das Recht, in den gesetzlich bestimmten Fällen Verordnungen zu erlassen.

Auf dieser Seite können die Satzungen und Verordnungen der Stadt Wasserburg a. Inn als PDF-Dokument runtergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass aber ausschließlich die in den Wasserburger Heimatnachrichten (Amtsblatt der Stadt Wasserburg a. Inn) veröffentlichten Fassungen rechtsverbindlich sind.
 

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