Haupt- und Finanzausschuss
Er entscheidet über :
-
Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung, des
Gewerbewesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur- und
Gemeinschaftspflege, der Erwachsenenbildung und der Kinder-
und Jugendhilfe, der öffentlichen Einrichtungen, der
Wirtschaftsförderung, ohne Bau- und
Umweltangelegenheiten,
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Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die
Stadt, soweit sie keinem anderen Ausschuss übertragen
sind:
+ die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 200.000 EUR im Einzelfall,
+ der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die Aussetzung der Vollziehung von Abgaben, insbesondere von Steuern, Beiträgen und Ge-bühren sowie von sonstigen Forderungen bis zu folgenden Beträgen im Einzelfall:
Erlass 200.000 EUR, Niederschlagung 200.000 EUR, Stundung 200.000 EUR, Aussetzung der Vollziehung 200.000 EUR,
+ die Entscheidung und Genehmigung über/von überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO),
+ die Entscheidung und Genehmigung über/von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Verpflichtungen bis zu einem Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall, soweit ein dringendes Bedürfnis besteht und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigen nicht überschritten wird (Art. 67 Abs. 5 Satz 1 GO), wobei ein dringendes Bedürfnis regelmäßig dann anzunehmen ist, wenn durch das Nichteingehen der über- bzw. außerplanmäßigen Verpflichtung ein spürbarer Nachteil für die Stadt entstehen würde,
+ Entscheidungen und Genehmigungen jeder Art mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt, insbesondere der Abschluss von Verträgen und sonstiger Rechtsgeschäfte sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Stadt, bis zu einer Wertgrenze von 200.000 EUR,
+ die Gewährung von Zuschüssen, auch in der Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassung von Räumen, an Vereine und Verbände bis zu einem Betrag von 100.000 EUR im Einzelfall,
+ Grundsätze für Geldanlagen, für Kreditaufnahmen, Kassenkredite und für den An- und Verkauf von Wertpapieren.
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Grundstücksangelegenheiten der Stadt und der von ihr
verwalteten Stiftungen; Nutzung von Grundstücken, Räumen
sowie die Zuteilung von Wohnungen, für die der Stadt das
Vergaberecht zusteht; Erwerb, Veräußerung und
Verpfändung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten,
-
Unterbringung von Obdachlosen,
- Personalentscheidungen, zu denen die Gemeinde in sonstiger Weise berufen ist (z. B. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten, Vorschlag von Schöffen usw.).
Zusammensetzung:
Der Ausschuss bestehend aus dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 6 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern (in der letzten Spalte jeweils Vertreter im Verhinderungsfall):
| 1. | SPD | Marlene Hof-Hippke |
1. Peter Stenger |
| 2. | SPD | Werner Gartner |
1. Wolfgang Janeczka 2. Burkhard Martl |
| 3. | BF/FWRW/WBl./GR | Josef Baumann |
1. Dr. Hermann Budenhofer 2. Adil Oyan |
| 4. | BF/FWRW/WBl./GR | Andreas Roder |
1. Edith Stürmlinger 2. Christian Stadler |
| 5. | CSU | Oliver Winter |
1. Wolfgang Schmid 2. Hans Köck |
| 6. | CSU | Otto Zwiefelhofer |
1. Hans Köck 2. Wolfgang Schmid |
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