Planung: Büro Obermeyer, Planen und Beraten, München
Bauherr: Stadt Wasserburg a. Inn
Baubeginn (Gesamtmaßnahme): Juli 1989
Inbetriebnahme: Juni 1991
Planung und Bau der Verbindungsrampe sind Teil der
Altstadtsanierung bzw. der verkehrlichen Umstrukturierung
von Wasserburg am Inn.
Während der Transitverkehr durch die neu geschaffene
Umgehungsstraße (B 304) um die Stadt herumgeführt wird,
ermöglicht die Verbindungsrampe eine Neuorientierung des
Zielverkehrs.
Der aus Richtung München kommende Verkehr muß nun nicht
mehr das Nadelöhr Schmidzeile/Marienplatz passieren,
sondern kann seine Ziele, ausgehend vom Bahnhofsplatz,
verteilt suchen. Die Praxis hat gezeigt, daß mit der
Inbetriebnahme der Verbindungsrampe eine ganz erhebliche
Verkehrsberuhigung und –entflechtung eingetreten ist.
Bahnhofsgelände 1977
In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde
ein Brückenbauwerk errichtet, die die ursprüngliche
historische Situation – Einfahrt in die Stadt von Westen
über den sattelartigen Höhenrücken („Landsporn“) –
in ihrer topographischen Eigenart unbedingt erhältlich.
Die Verbindungsrampe wurde deshalb als flaches,
transparentes, durch Stützen und Vorsprünge gegliedertes
Bauwerk konzipiert, das die vorgegebene natürliche
Geländesituation möglichst wenig beeinflußt.
Das Brückenbauwerk ist als Stahlbetonkonstruktion
ausgeführt. Da Stahlgeländer besitzt eine
Fangseilkonstruktion. Der besonders verkehrlich gefährdete
Bereich am oberen Widerlager erhielt eine massive
Brüstung.
Das Bauwerk überbrückt eine Länge von ca. 130 m; der
Stützenabstand beträgt etwa 23 m. Die Rampe ist zweispurig
mit Bürgersteigen und hat eine Gesamtbreite von 10,90 m.
Das Längsgefälle beträgt etwa 6,5 %. Unter dem
überbrückten Teil wird der Bereich als Stellplatzfläche
genutzt. Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen,
wurde der Bebauungsplan Nr. 16 „Knoppermühlweg“
aufgestellt.