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Bahnhofsrampe

Verbindungsrampe an der Münchner Straße



Planung: Büro Obermeyer, Planen und Beraten, München
Bauherr: Stadt Wasserburg a. Inn
Baubeginn (Gesamtmaßnahme): Juli 1989
Inbetriebnahme: Juni 1991

%22Ansicht Bahnhofsrampe 1993"  

Planung und Bau der Verbindungsrampe sind Teil der Altstadtsanierung bzw. der verkehrlichen Umstrukturierung von Wasserburg am Inn.

Während der Transitverkehr durch die neu geschaffene Umgehungsstraße (B 304) um die Stadt herumgeführt wird, ermöglicht die Verbindungsrampe eine Neuorientierung des Zielverkehrs.

Der aus Richtung München kommende Verkehr muß nun nicht mehr das Nadelöhr Schmidzeile/Marienplatz passieren, sondern kann seine Ziele, ausgehend vom Bahnhofsplatz, verteilt suchen. Die Praxis hat gezeigt, daß mit der Inbetriebnahme der Verbindungsrampe eine ganz erhebliche Verkehrsberuhigung und –entflechtung eingetreten ist.

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Bahnhofsgelände 1977

In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde ein Brückenbauwerk errichtet, die die ursprüngliche historische Situation – Einfahrt in die Stadt von Westen über den sattelartigen Höhenrücken („Landsporn“) – in ihrer topographischen Eigenart unbedingt erhältlich.

Die Verbindungsrampe wurde deshalb als flaches, transparentes, durch Stützen und Vorsprünge gegliedertes Bauwerk konzipiert, das die vorgegebene natürliche Geländesituation möglichst wenig beeinflußt.

Das Brückenbauwerk ist als Stahlbetonkonstruktion ausgeführt. Da Stahlgeländer besitzt eine Fangseilkonstruktion. Der besonders verkehrlich gefährdete Bereich am oberen Widerlager erhielt eine massive Brüstung.

Das Bauwerk überbrückt eine Länge von ca. 130 m; der Stützenabstand beträgt etwa 23 m. Die Rampe ist zweispurig mit Bürgersteigen und hat eine Gesamtbreite von 10,90 m. Das Längsgefälle beträgt etwa 6,5 %. Unter dem überbrückten Teil wird der Bereich als Stellplatzfläche genutzt. Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde der Bebauungsplan Nr. 16 „Knoppermühlweg“ aufgestellt.